Der Kanton Aargau hebt die Löhne für die Kindergärtnerinnen schrittweise auf das Niveau der Primarlehrpersonen an. Das hat der Grosse Rat am Dienstag mit 71 zu 51 Stimmen beschlossen. Die Mehrkosten betragen 9,4 Millionen Franken pro Jahr. Damit wird ein Gerichtsurteil umgesetzt.
Das Parlament folgte dem Antrag des Regierungsrates und hiess das entsprechende Dekret gut. Gegen die Vorlage stimmten vor allem Grossräte der SVP und der FDP. Die anderen Parteien waren dafür.
SP wie FDP forderten, dass der Kanton Aargau das gesamte Lohnsystem neu definieren müsse. Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP) sagte, es sei klar, dass es in den nächsten Jahren eine Überarbeitung geben werde.
Die Löhne für die Kindergärtnerinnen werden bis Anfang 2018 um drei Stufen auf das Niveau der Primarschullehrkräfte angehoben. Damit wird der Positionslohn bei Alter 22 von derzeit 71’330 Franken auf 77’680 Franken pro Jahr steigen. Gleichzeitig wird der Maximallohn von 114’128 auf 124’287 Franken erhöht. Zudem wird es zu Lohnnachzahlungen kommen.
Gemeinden müssen mitzahlen
Die schrittweisen Lohnaufbesserungen begründete der Regierungsrat mit der schwierigen finanzpolitischen Lage des Kantons. Die Mehrkosten betragen ab 2018 rund 9,4 Millionen Franken. 35 Prozent dieser Kosten müssen die Gemeinden übernehmen.
In den Übergangsjahren bis 2018 fallen die Zusatzkosten geringer aus. Im Aargau bestehen an den Kindergärten umgerechnet 960 Vollzeitstellen.
Mit der Lohnanpassung reagierten der Regierungsrat und das Parlament auf ein Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichtes. Das Gericht hatte im Januar 2014 eine Beschwerde von Kindergärtnerinnen wegen Lohndiskriminierung teilweise gutgeheissen. Es forderte den Kanton auf, die Lohnsituation zu überprüfen.
Hinzu kommt, dass die Ausbildungen für Kindergarten- und Primarlehrpersonen auf das Studienjahr 2009/10 reformiert wurden. Beide Berufsgruppen erfüllen für den Abschluss ihres Studiums die gleichen Anforderungen und wenden gleich viel Zeit auf.