Der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband (alv) hat das Vorgehen des Regierungsrats bei der Anhebung der Löhne für die Kindergärtnerinnen auf das Niveau der Primarlehrpersonen kritisiert. Die schrittweise Anpassung der Löhne sei «rechtlich problematisch».
Das vom Regierungsrat gewählte System sei «wenig sinnvoll», teilte der alv am Montag mit. Der Verband spricht im Grundsatz jedoch von einem «erfreulichen Schritt in die richtige Richtung».
Der alv weist darauf hin, dass beim Bundesgericht eine Klage zu den Löhnen der Aargauer Primarlehrpersonen liegt. Es geht um die Frage, ob der Kanton den Lehrpersonen tiefere Löhne bezahlt als seinem Verwaltungspersonal in gleich hoch bewerteten Tätigkeiten.
Das kantonale Verwaltungsgericht hatte die Klage wegen des Verstosses gegen das Gleichstellungsgesetz abgelehnt. Es handle sich hier aus historischen Gründen nicht um einen Frauenberuf, obwohl an der Primarschule schon seit längerer Zeit mehrheitlich Frauen unterrichten würden.
Aus der Sicht der alv steht also noch nicht fest, wie das Lohnniveau für Primarlehrpersonen nach einem allenfalls positiven Entscheid des Bundesgerichtes aussehen wird. Es sei unklar, ob eine isolierte Betrachtung der Löhne des Kindergartens angebracht sei, oder ob das gesamte Lohnsystem der Volksschule angepasst werden müsse, hält der Verband fest.
Kindergärtnerinnen erhielten Recht
Der Aargau muss die Löhne der Kindergärtnerinnen wegen eines Urteils des kantonalen Verwaltungsgerichts erhöhen. Das Gericht hatte im Januar 2014 eine Beschwerde von Kindergärtnerinnen wegen Lohndiskriminierung teilweise gutgeheissen. Es forderte den Kanton auf, die Lohnsituation zu überprüfen.
Hinzu kommt, dass die Ausbildungen für Kindergarten- und Primarlehrpersonen auf das Studienjahr 2009/10 reformiert wurden. Beide Berufsgruppen erfüllen für den Abschluss ihres Studiums die gleichen Anforderungen und wenden gleich viel Zeit auf.
Der Regierungsrat will die Löhne für die Kindergartenlehrpersonen bis Anfang 2018 um drei Stufen auf das Niveau der Primarschullehrpersonen anheben.
Damit würde der Positionslohn bei Alter 22 von derzeit 71’330 Franken auf 77’680 Franken pro Jahr steigen. Gleichzeitig würde der Maximallohn von 114’128 auf 124’287 Franken erhöht.
Die Lohnaufbesserungen will der Regierungsrat schrittweise umsetzen. Eine Staffelung über drei Jahre rechtfertigt sich gemäss Regierungsrat aufgrund der schwierigen finanzpolitischen Lage des Kantons.
Der Regierungsrat rechnet mit Mehrkosten von 9,4 Millionen Franken pro Jahr. Im Aargau bestehen an den Kindergärten umgerechnet 960 Vollzeitstellen. Über die Lohnanpassung wird der Grosse Rat abschliessend entscheiden.