Aargauer Obergericht muss Vergewaltigungsfall neu beurteilen

Weil das Aargauer Obergericht kaum auf die Einwände des Angeklagten eingegangen ist, hat das Bundesgericht eine Verurteilung wegen mehrfacher Vergewaltigung aufgehoben. Der Fall geht zur Neubeurteilung zurück an die kantonale Instanz.

Weil das Aargauer Obergericht kaum auf die Einwände des Angeklagten eingegangen ist, hat das Bundesgericht eine Verurteilung wegen mehrfacher Vergewaltigung aufgehoben. Der Fall geht zur Neubeurteilung zurück an die kantonale Instanz.

Sowohl vom Bezirksgericht Lenzburg als auch vom Obergericht Aargau war der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Ihm werden mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, Körperverletzung und weitere Straftaten vorgeworfen. Das Opfer – seine Ehefrau – hatte ein halbes Jahr gewartet, bis sie eine Strafanzeige einreichte.

Der Angeklagte bringt in seiner Beschwerde an das Bundesgericht vor, dass die Vorinstanz sich weitgehend auf die Aussagen des Opfers gestützt habe und auf verschiedene Ungereimtheiten nicht eingegangen sei.

So hat sich das Obergericht nicht damit auseinander gesetzt, wie sich der Austausch von Zärtlichkeiten zwischen Angeklagtem und Opfer nach den mutmasslichen Delikten mit den Gewalttaten vereinbaren lassen. Weiter hat die kantonale Instanz gewisse Ungereimtheiten in der Darstellung der Frau nicht näher erläutert.

Auch die Aussage, dass der Ehemann die Frau mit heissem Tee übergossen habe, aber keine Brandverletzungen festgestellt worden sind, hat das Obergericht in seinem Urteil nicht erwähnt.

Gemäss Bundesgericht handelt es sich bei diesen Punkten um zentrale Aspekte, die die Glaubhaftigkeit der Frau in Frage stellen können. Deshalb hätte sich die Vorinstanz damit auseinandersetzen müssen. (Urteil 6B_1204/2013 vom 06.10.2014)

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