Aargauer Oberrichter droht die Abwahl

Im Kanton Aargau muss ein Oberrichter damit rechnen, vom Kantonsparlament nicht wiedergewählt zu werden. Das Büro des Grossen Rates hat im Gegensatz zur Justizkommission darauf verzichtet, Oberrichter Urs Schuppisser zur Wahl zu empfehlen.

Im Kanton Aargau muss ein Oberrichter damit rechnen, vom Kantonsparlament nicht wiedergewählt zu werden. Das Büro des Grossen Rates hat im Gegensatz zur Justizkommission darauf verzichtet, Oberrichter Urs Schuppisser zur Wahl zu empfehlen.

Die getroffenen Abklärungen hätten «Mängel in der Arbeitsweise und in der Arbeitsorganisation» von Schuppisser gezeigt, teilte das Büro des Grossen Rates am Mittwoch mit. Die juristische Fachkompetenz des Oberrichters werde jedoch nicht angezweifelt.

Es bestünden Zweifel, wie schwer die festgestellten Mängel seien und ob diese eine Nichtwiederwahl rechtfertigen würden. Das Büro beschloss mit 7 zu 3 Stimmen, den Oberrichter nicht zur Wiederwahl zu empfehlen.

Schuppisser ist seit Anfang 2011 Oberrichter. Er ist Mitglied der Grünliberalen. Diese bezeichneten die Kritik als «politische Intrige». Der Kritisierte selbst verzichtete bislang darauf, öffentlich Stellung zu nehmen.

Anders als das Parlamentsbüro hatte die Kommission für Justiz den Oberrichter mit 7 zu 6 Stimmen zur Wiederwahl empfohlen. Zur Behebung der Mängel wurden gemäss Kommission gerichtsintern Verbesserungsmassnahmen eingeleitet.

Im Kantonsparlament stehen die Wahlen der Oberrichter für die Amtsperiode 2013 bis 2018 am kommenden Dienstag auf dem Programm. Das Büro des Grossen Rates empfahl den Fraktionen, Schuppisser vor der Wahlverhandlung anzuhören.

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