Der Aargauer Grosse Rat hat seinen Einfluss auf den Regierungsrat etwas gestärkt. Das Parlament kann mit Motionen künftig mehr Einfluss auf die Exekutive nehmen. Das sieht das neue Geschäftsverkehrsgesetz vor, das der Grosse Rat am Dienstag nach erster Lesung mit 108 zu 23 Stimmen guthiess.
Die Motion – ein parlamentarischer Vorstoss – wird zu einem umfassenderen Handlungsinstrument als bisher ausgebaut. Künftig wird es möglich sein, mit der Motion auf den Zuständigkeitsbereich der Exekutive einzuwirken, etwa bei Gesetzen. Gleichzeitig wird auf den parlamentarischen Auftrag, der mit der Parlamentsreform 2005 eingeführt wurde, verzichtet.
Grossräte und Grossrätinnen können weiterhin auch ein Postulat einreichen. Wenn das Parlament ein Postulat an die Regierung überweist, so ist die Exekutive einzig dazu verpflichtet, eine Forderung zu prüfen. Parlamentarier haben zudem wie bisher die Möglichkeit, mit Interpellationen vom Regierungsrat Auskunft zu fast jedem Thema zu verlangen.
Ratsbüro mit gewichteten Stimmen
Das Parlament bestätigte, dass das Büro des Grossen Rates weiterhin aus dem Präsident, aus beiden Vizepräsidenten und aus je einem Vertreter der Fraktionen besteht. Neu werden die Stimmen der Büromitglieder jedoch proportional zur Fraktionsstärke gewichtet.
Das Parlament hiess diese Stimmengewichtung nach längerer Diskussion mit 86 zu 48 Stimmen gut. Damit setzten sich SVP, FDP und CVP durch. Eine ähnliche Regelung kennt kein anderes Parlament in der Schweiz. SP, Grüne, Grünliberale und der Regierungsrat lehnten die Gewichtung der Stimmen ab.
Das Büro, umgangssprachlich auch Ratsleitung genannt, wählt unter anderem die Kommissionen und weist diesen die zu beratenden Geschäfte zu. Das Büro vertritt Anliegen der Ratsmitglieder gegenüber dem Regierungsrat und der Verwaltung und legt die Sitzungsdaten des Parlamentes fest.
Der Grosse Rat wird das Geschäftsverkehrsgesetz im kommenden Jahr noch einmal beraten. Erst nach dieser zweiten Lesung kann das Gesetz in Kraft treten.