Aargauer Parlament ist gegen Berufsausübungsbewilligung für Lehrer

Im Kanton Aargau bleibt die Berufsausübungsbewilligung (BAB) für Lehrerinnen und Lehrer abgeschafft. Das hat das Kantonsparlament am Dienstag bekräftigt. Das Parlament verwarf eine Motion von SP, Grünen, Grünliberalen und EVP, wonach die BAB wieder eingeführt werden sollte.

Im Kanton Aargau bleibt die Berufsausübungsbewilligung (BAB) für Lehrerinnen und Lehrer abgeschafft. Das hat das Kantonsparlament am Dienstag bekräftigt. Das Parlament verwarf eine Motion von SP, Grünen, Grünliberalen und EVP, wonach die BAB wieder eingeführt werden sollte.

Der Vorstoss wurde mit 89 zu 37 Stimmen abgelehnt. Die Befürworter der BAB argumentierten, der Aufwand für die Schulleitungen und Schulpflegen habe überdurchschnittlich zu genommen. Jede Schule müsse die Berechtigung einzeln abklären.

Oft würden diese Abklärungen aus Zeitgründen oder wegen der kleinen Anzahl von Bewerbungen ungenügend vorgenommen – mit entsprechend negativen Folgen für die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, hiess es weiter.

Auch werde der Pflicht nicht in allen Fällen nachgelebt, Lehrpersonen, die wegen gravierenden Vorfällen von einer Schule verwiesen worden seien, bei der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zu melden.

Bürgerliche sind gegen Bewilligung

Der Regierungsrat lehnte das Anliegen ab. Jede Schule müsse ihre Verantwortung wahrnehmen, sagte Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP). Die Anstellungsbehörde könne die Verantwortung nicht delegieren.

Die Fraktionen SVP, FDP und BDP stellten sich hinter den Regierungsrat. Es gehe darum, zusätzlichen administrativen Aufwand zu verhindern, hiess es.

Das Parlament hatte Ende 2007 die Berufsausübungsbewilligung aufgehoben. Sämtliche von der EDK anerkannten Ausbildungsabschlüsse ermöglichen seither, die Ausübung des Lehrberufs in der im Diplom bezeichneten Funktion.

Nur auf explizite Anfrage erteile die EDK Auskünfte über Personen, die ohne Unterrichtsberechtigung («schwarze Liste») seien, hielt der Regierungsrat fest. Auch das kantonale Departement Bildung, Kultur und Sport habe keinen direkten Zugriff auf diese Liste und müsse Anfragen in schriftlicher Form an die EDK richten.

Eine solche Anfrage ist gemäss Regierungsrat dann angezeigt, wenn in einem Bewerbungsdossier oder bei einer Referenzauskunft Fragen offen bleiben.

Nächster Artikel