Die Aargauer Regierung muss sich beim Bund nicht für eine vorzeitige Stilllegung der beiden Beznauer Atomreaktoren einsetzen. Der Grosse Rat hat am Dienstag einen Vorstoss aus den Reihen der SP klar abgelehnt.
Das Parlament verwarf das Postulat mit 79 zu 42 Stimmen. SP-Grossrat Martin Christen hatte eine Laufzeitbegrenzung sowie die Prüfung der Stilllegung der Reaktoren I und II gefordert.
Er verwies auf einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zum Verfahren zur Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg BE.
Die Stilllegung sei letztlich „ein reiner politischer Entscheid“, sagte Christen. Die Befristung der Laufzeit sei bei den Beznauer Reaktoren notwendig. Unterstützung erhielt der SP-Grossrat von den Grünen, teilweise von der EVP.
Unmut wegen Forderung
Der Regierungsrat lehnte die Forderung ab. Bundesrat und Parlament hätten zwar den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen, jedoch nicht die sofortige Stilllegung der AKW.
Es bestehe kein Anlass, in die Verfahren zur Beurteilung der Sicherheit und einer allfälligen vorzeitigen Stilllegung einzugreifen.
SVP, FDP und CVP lehnten die Forderung ebenfalls ab. Die Reaktoren seien gemäss den Aufsichtsbehörden sicher. Sie würden für die Stromversorgung benötigt, hiess es. Die bürgerliche Mehrheit äusserte Unmut, weil das Parlament erneut über einen Vorstoss zum AKW-Ausstieg beraten musste.
Ältestes AKW der Welt
In der Vergangenheit hatte die Mehrheit des Grossen Rats wiederholt die Forderung von SP und Grünen verworfen, die Beznauer Atomreaktoren vom Netz zu nehmen oder eine schnellstmögliche Stilllegung zu prüfen.
Der Reaktor Beznau I, auf einer Aareinsel in Döttingen gelegen, ging am 1. September 1969 in Betrieb. Es ist damit das weltweit älteste kommerziell betriebene AKW.
Der weitgehend baugleiche Reaktor II nahm den Betrieb am 1. Dezember 1971 auf. Die Reaktoren weisen eine Nettoleistung von je 365 Megawatt auf.