Aargauer Parlament kürzt Löhne der Kantonalbank-Chefetage

Die Spitze der Aargauischen Kantonalbank (AKB) soll nicht mehr als doppelt so viel wie ein Regierungsrat verdienen. Die Entschädigung des AKB-Geschäftsführers Rudolf Dellenbach verringert sich damit auf rund 600’000 Franken.

Die Spitze der Aargauischen Kantonalbank (AKB) soll nicht mehr als doppelt so viel wie ein Regierungsrat verdienen. Die Entschädigung des AKB-Geschäftsführers Rudolf Dellenbach verringert sich damit auf rund 600’000 Franken.

Der Grosse Rat überwies am Dienstag eine Motion aus den Reihen der SVP mit 117 zu 6 Stimmen. Das Parlament stellte sich damit auch gegen den Regierungsrat, der die Motion als Postulat entgegennehmen wollte.

Ausser Teilen der Grünen unterstützten alle Parteien die Motion. Die SVP zeigte sich überzeugt, dass auch für einen Lohn von 600’000 Franken geeignete Personen für die Spitze der AKB gefunden werden.

Nach der Zustimmung zur Motion muss der Regierungsrat nun eine Vorlage ausarbeiten und den Entwurf dem Grossen Rat erneut zum Beschluss vorlegen. Das Ergebnis hat starke Auswirkungen für den Direktionspräsidenten Dellenbach.

Dessen Salär und Bonus bewegten sich von 2006 bis 2011 gesamthaft jeweils zwischen 836’000 Franken und 962’000 Franken. Neu darf Dellenbach maximal das doppelte der Besoldung eines Mitglied des Aargauer Regierungsrates verdienen.

Da sich das Salär eines Regierungsrats auf ungefähr 300’000 Franken beläuft, verdient die Spitze der AKB künftig höchstens rund 600’000 Franken.

Finanzdirektor unterlag

Der Aargauer Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) hatte sich für eine Übernahme der Motion als Postulat stark gemacht. Im Sinne der Stabilität und Sicherheit der AKB müsse man schauen, dass gute Personen an der Spitze seien.

Die Entschädigung der AKB-Spitze solle weiterhin vom Bankrat festgelegt werden, sagte Brogli. Er wehrte sich zudem dagegen, dass die Entschädigung an das Salär eines Regierungsrates geknüpft wird, da es sich um verschiedene Tätigkeiten handle.

Der Präsident des Bankrates der AKB, Arthur Zeller, machte sich ebenfalls gegen eine Begrenzung der Entschädigung stark. Die AKB habe es in den vergangenen Jahren „nie übertrieben“, sondern sich trotz guten Ergebnissen im Mittelfeld bewegt.

Einschränkung bei Übernahmen

Die Aargauische Kantonalbank muss weiter künftig Übernahmen vom Grossen Rat beschliessen lassen. Auch über Teilübernahmen entscheidet das Kantonsparlament, jeweils auf Antrag des Regierungsrates.

Auslöser dieser Stärkung der Eigentümerrolle des Kantons war eine Motion aus den Reihen der CVP. Der Regierungsrat wollte auch diese Motion als Postulat entgegennehmen, unterlag jedoch.

Im Grossen Rat setzten sich SVP, FDP, CVP und BDP gegen SP, Grüne und GLP durch. Die Motion wurde mit 82 zu 40 Stimmen überwiesen.

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