Aargauer Parlament lehnt Initiative der Gewerkschaften klar ab

Der Aargauer Grosse Rat lehnt die kantonale Volksinitiative «Arbeit und Weiterbildung für alle!» ohne Gegenvorschlag ab. Die Umsetzung der Forderung der Gewerkschaften führe zu hohen Kosten, die nicht finanzierbar seien. Auch der Regierungsrat will von der Initiative nichts wissen.

Der Aargauer Grosse Rat lehnt die kantonale Volksinitiative «Arbeit und Weiterbildung für alle!» ohne Gegenvorschlag ab. Die Umsetzung der Forderung der Gewerkschaften führe zu hohen Kosten, die nicht finanzierbar seien. Auch der Regierungsrat will von der Initiative nichts wissen.

Der Grosse Rat entschied am Dienstag mit 102 zu 24 Stimmen, dem Volk die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Gegen das Volksbegehren votierten die grossen bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP. Die Initiative schaffe falsche Anreize, hiess bei der SVP. Jede Person habe Eigenverantwortung wahrzunehmen.

Die FDP machte klar, der Aargau müsse sparen und könne es sich nicht Leisten, die Initiative umzusetzen. Gemäss CVP bietet der Kanton bereits mit verschiedenen Angebote für Arbeitslose an. Gegen die Initiative votierten auch GLP, BDP und EVP.

Einzig SP und Grüne machten sich für das Volksbegehren stark. Die Ausgaben für die Eingliederung und die Weiterbildung würden künftige Kosten sparen, machte die SP geltend. Es brauche ein Arbeitslosenhilfegesetz.

Der Regierungsrat hält die Ziele der Initiative des Aargauischen Gewerkschaftsbunds (AGB) nach eigenen Angaben für «unterstützungswürdig». Es bestünden jedoch «praktische Umsetzungsschwierigkeiten».

Die Kosten des mit der Initiative verlangten neuen Gesetzes beliefen sich gemäss einer groben Schätzung auf 46 Millionen Franken pro Jahr. Die benötigten Gelder müssten durch Steuererhöhungen, durch neue Einnahmequellen oder durch Einsparungen aufgebracht werden.

Im Juni 2012 hatte der AGB die Volksinitiative «Arbeit und Weiterbildung für alle!» lanciert. Das vorgeschlagene neue Gesetz soll die Integration von Personen fördern, die ohne Arbeit, jedoch voll- oder teilleistungsfähig sowie aus- oder weiterbildungsfähig sind. Zudem soll der Verbleib von Personen im Arbeitsmarkt, die stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind, gefördert werden.

Nächster Artikel