Aargauer Parlament setzt bei Mehrwertabgabe auf Bundesvorgabe

Der Kanton Aargau legt die Mehrwertabgabe, die beim Einzonen von neuem Bauland anfällt, definitiv auf das vom Bund vorgegebene Minimum von 20 Prozent fest. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen.

Der Kanton Aargau legt die Mehrwertabgabe, die beim Einzonen von neuem Bauland anfällt, definitiv auf das vom Bund vorgegebene Minimum von 20 Prozent fest. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen.

Das Parlament hiess die Revision des Baugesetzes nach der zweiten Beratung mit 95 zu 30 Stimmen klar gut. Die Gemeinden können eine höhere Mehrwertabgabe von höchstens bis zu 30 Prozent erheben, wie der Grosse Rat weiter beschloss.

Keine Chance hatte der Antrag der SP, auf eine Obergrenze bei den Gemeinden zu verzichten. Bei Um- und Auszonungen innerhalb der Bauzone wird auch künftig keine Mehrwertabgabe fällig.

Das Aargauer Volk hatte im September 2009 das neue kantonale Baugesetz gutgeheissen – ohne Mehrwertabgabe. Im damaligen Gesetzesentwurf hatte der Regierungsrat eine Abgabe vorgesehen. Die bürgerliche Mehrheit des Parlaments kippte die Abgabe in letzter Minute aus dem Gesetz. Das Parlament übernahm nun wie der Regierungsrat die minimale Vorgabe des Bundes.

Der Kanton rechnet innerhalb von zwei Jahrzehnten mit Mehreinnahmen von 100 bis zu 200 Millionen Franken. Die Erträge müssen gemäss der Bundesvorgabe zweckgebunden für Auszonungsentschädigungen bei materieller Enteignung und für Massnahmen der Raumplanung verwendet werden.

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