Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag im Schulgesetz festgelegt, dass in Kindergärten grundsätzlich nur noch Mundart gesprochen wird. Die Umsetzung des Volksentscheides vom Mai 2014 bereitete aber einigen Ratsmitgliedern Mühe.
Die Volksinitiative «Ja zu Mundart im Kindergarten» der Schweizer Demokraten war am 18. Mai 2014 vom Aargauer Volk mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 55,5 Prozent angenommen worden. Am Entscheid selber konnte der Grosse Rat nichts mehr ändern, aber an den von der Regierung vorgelegten Detailregelungen wurde gefeilt.
Bekämpft von linker Ratsseite wurde vor allem die Regelung, wonach Kindergartenlehrpersonen, die bis 2018 nicht Mundart sprechen, gekündigt wird. Ein Antrag der SP, diesen Paragrafen ersatzlos aus dem Gesetz zu kippen, wurde mit 89 zu 34 Stimmen abgelehnt.
Es sei heute nicht mehr der Zeitpunkt über die Initiative als solches zu diskutieren, sagte Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP). Die Regierung habe eine pragmatische Lösungen vorgeschlagen. Künftig gelte in Kindergärten Mundart als Unterrichtssprache, an der übrigen Volksschule Hochdeutsch. Ausnahmen seien jederzeit möglich.
Der Aargauer Grosse Rat stimmte den Änderungen im Schulgesetz in erster Lesung mit 120 gegen 0 Stimmen zu.
Der Regierungsrat hatte den Volksentscheid zur Mundart im Kindergarten zum Anlass genommen, auch die Unterrichtssprache in der Primarschule und an der Oberstufe gesetzlich zu regeln. Auf diesen Stufen soll grundsätzlich in Standardsprache unterrichtet werden.
Die Regierung schlug gleichzeitig vor, dass auch Sequenzen in Mundart möglich sind. Ziel soll sein, dass die Schülerinnen und Schüler die beiden Sprachformen vergleichen und in beiden Sprachformen kommunizieren lernen. Diese Regelungen waren im Rat unbestritten.