Aargauer Parlament setzt Siedlungsgebiet im Aargauer Richtplan fest

Nach langen Diskussionen hat der Aargauer Grosse Rat am Dienstag das Siedlungsgebiet im kantonalen Richtplan festgesetzt. Mit dem Richtplan wird der Siedlungsbedarf – wie vom Raumplanungsgesetz des Bundes vorgespurt – bis ins Jahr 2040 sichergestellt.

Nach langen Diskussionen hat der Aargauer Grosse Rat am Dienstag das Siedlungsgebiet im kantonalen Richtplan festgesetzt. Mit dem Richtplan wird der Siedlungsbedarf – wie vom Raumplanungsgesetz des Bundes vorgespurt – bis ins Jahr 2040 sichergestellt.

Der Entscheid fiel einstimmig. Der Kanton Aargau rechnet mit bis zu 190’000 zusätzlichen Einwohnern. Für die Festlegung des Siedlungsgebietes von insgesamt 21’699 Hektaren hatte der Regierungsrat aufwendige Diskussionen mit den Regionalplanungsgruppen geführt.

Unter dem Strich sind im Richtplan 2800 Hektaren als Reserve für Wohn- und Industriegebiet eingezeichnet. Für die grosse Mehrheit der Gemeinden ändert sich nichts. Es gibt jedoch Gemeinden, welche die Bauzonen verkleinern mussten. Nur 28 Gemeinden erhalten zusätzliches Siedlungsgebiet.

Im Parlament war die Vorlage, die einen dicken Bundesordner umfasst, im Grundsatz unumstritten, wie die lange und ausführliche Debatte zeigte. SP und Grüne kritisierten jedoch, dass das Siedlungsgebiet insgesamt vergrössert und mit einem starken Bevölkerungswachstum gerechnet werde.

Die bürgerlichen Parteien zeigten sich weitgehend einverstanden mit der Stossrichtung. Einzig die geplanten Siedlungsbegrenzungslinien zwischen Bau- und Kulturland führten zu Meinungsdifferenzen. Die bürgerliche Mehrheit beschloss gegen den Willen des Regierungsrates, auf solche Trennungslinien zu verzichten.

Planungsgrundlage schaffen

Baudirektor Stephan Attiger (FDP) sagte, es sei kein Ziel, das prognostizierte Bevölkerungswachstum zu erreichen, sondern der Kanton wolle für alle Fälle vorbereitet sein. Dann könne bei Bedarf das Land eingezont werden. Das sei eine echte Planung. Der Bund habe nach der Vorprüfung des kantonalen Richtplanes seine Zustimmung signalisiert.

Damit das Bevölkerungswachstum raumverträglich bewältigt werden kann, setzt der Kanton auch auf innere Siedlungsentwicklung und Verdichtung. So wurden im Richtplan Mindestdichten festgelegt, die innerhalb einer Gemeinde sichergestellt werden müssen. Diese Dichten sind in den Städten höher angesetzt als auf dem Land.

Würenlos ist erneut abgeblitzt

Zu Diskussionen führte der Fall Würenlos. Die Ostaargauer Gemeinde möchte das Gebiet «Buechrai» mit einer Gösse von 4,1 Hektaren einzonen beziehungsweise ins Siedlungsgebiet aufnehmen. Der Grosse Rat lehnte den entsprechenden SVP-Antrag mit 74 zu 46 Stimmen ab.

Das Parlament bestätigte damit seine gleichlautenden Entscheide von 2002 und 2005. Auch der Regierungsrat war gegen die Aufnahme des «Buechrai» ins Siedlungsgebiet.

Der Grosse Rat beschloss zudem mit deutlicher Mehrheit, zwei Gebiete in Brugg aus dem Siedlungsgebiet zu streichen. Es handelt sich um eine Fläche von insgesamt 4,8 Hektaren. Der Regierungsrat hatte sich für die Siedlungserweiterungen ausgesprochen.

Aargau muss über die Bücher

Das Siedlungsgebiet im Richtplan des Kantons hat bislang den rechtskräftigen Bauzonen in den Gemeinden und Städten entsprochen. Diese beschlossen, Land einzuzonen. Regierung und Parlament hatten über die Anpassungen im Richtplan abschliessend zu entscheiden.

Eine längerfristige Festlegung des Siedlungsgebiets war nicht vorgesehen. Die Gesamtfläche ergab sich aus der Summe der Einzelanpassungen. Nach dem Ja des Schweizer Volks zum revidierten Bundesgesetz über die Raumplanung ist dieses Vorgehen jedoch nicht mehr zulässig.

Im März 2013 hatte das Schweizer Volk in einer Referendumsabstimmung das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung mit einem Ja-Stimmen-Anteil von knapp 63 Prozent gutgeheissen. Im Aargau lag die Zustimmung bei 67 Prozent.

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