Der Aargauer Grosse Rat bleibt bei der weiteren Beratung des Sparpaktes und der Leistungsanalyse mit wenigen Ausnahmen auf dem Kurs des Regierungsrates. Das Parlament hat am Dienstagnachmittag verschiedene Einsparungen und Erhöhungen von Gebühren beschlossen.
Auch Rentnerinnen und Rentner, die in einem Heim leben, müssen dem Kanton beim Sparen helfen. Der Grosse Rat erhöhte mit 74 zu 55 Stimmen die Limiten für den sogenannten Vermögensverzehr. Ergänzungsleistungen (EL) erhält im Aargau nur noch, wer über ein Vermögen von weniger als 37’500 Franken (Ehepaare: 60’000 Franken) verfügt.
Ein Heimbewohner muss sein Erspartes also bis auf diese Limite verbrauchen, bevor er Anspruch auf EL hat. Der Kanton wird auf diese Weise 8 Millionen Franken pro Jahr sparen. Rund 1230 Personen erhalten künftig tiefere Ergänzungsleistungen, 200 Personen verlieren ihren Anspruch ganz.
SP und CVP sprachen sich im Parlament für die Massnahme aus. Die SVP lehnte die Massnahme ab. Die Gegner argumentierten, die Erhöhung des Vermögensverkehrs treffe vor allem den Mittelstand. Es gebe keinen Anreiz mehr, für das Alter zu sparen.
Die Befürworter wiesen darauf hin, es sollten nicht die Erben geschützt werden. Gesundheitsdirektorin Susanne Hochuli (Grüne) sagte, 22 Kantone würden die neue Regelung des Kantons bereits kennen. Die Massnahme sei «sozialverträglich».
Aus für Pilzkontrolle
Die Pilzkontrolle im Kanton Aargau wird aufgehoben. Das beschloss der Grosse Rat ohne Diskussion mit 85 zu 47 Stimmen. Damit spart der Kanton rund 15’000 Franken pro Jahr.
Konkret wird die Pflicht der Gemeinden zur Organisation und Durchführung der Pilzkontrolle unter Mithilfe des Kantons aus dem Gesundheitsgesetz gestrichen. Das Sammeln von Pilzen für den Eigenbedarf geht im Aargau somit vollumfänglich in die Eigenverantwortung der Sammler über.
Höhere Gebühren
Der Kanton wird die Anfragen für die Behandlung von Baugesuchen künftig verrechnen können. Das beschloss der Grosse Rat mit 78 zu 43 Stimmen. Der Kanton rechnet mit Zusatzeinnahmen von 100’000 Franken pro Jahr. Es besteht ein Bedürfnis, vor der Einreichung eines Baugesuchs bei den Baubewilligungsbehörden nachzufragen, ob und allenfalls wie ein bestimmtes Bauvorhaben bewilligungsfähig sein könnte, wie es in der Botschaft heisst.
Auch weitere Gebühren und Kosten bei Baubewilligungen wurden erhöht. Anderseits werden die Jahrestranchen des Grosskredites «Förderprogramm Energie» gekürzt. Der Kanton spart pro Jahr über 300’000 Franken.
Prüfungsantrag: 2 Prozent weniger Personalkosten
Der Regierungsrat muss für die zweite Beratung des Sparpakets und der Leistungsanalyse prüfen, wie der Personalaufwand beim Kanton um zwei Prozent gekürzt werden kann. Pro Jahr sollen auf diese Weise 12 Millionen Franken gespart werden.
Der Grosse Rat überwies den entsprechenden Prüfungsauftrag mit 86 zu 48 Stimmen – gegen den Willen des Regierungsrates. Der Aargau habe bereits eine sehr schlanke Verwaltung, sagte Landammann Roland Brogli. Eine pauschale Kürzung sei nicht zielführend.