Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag das Konkordat über private Sicherheitsfirmen an die Regierung zurückgewiesen. Das Konkordat will in der Schweiz einheitliche Regeln einführen. Nun muss die Regierung die Vorlage überarbeiten und erneut dem Parlament unterbreiten.
Der Rückweisungsantrag kam von der SVP, die den Grossen Rat damit überraschte. Die zuständige Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) hatte dem Konkordat noch mit zehn Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt.
Für eine Rückweisung stimmten im Parlament vor allem SVP und FDP. Gegen eine Rückweisung setzten sich SP und die Fraktion CVP/BDP ein. Der zuständige Regierungsrat Urs Hofmann machte sich für das Konkordat stark.
Die SVP begründete die Rückweisung unter anderem damit, dass private Feuerwehrvereine bei Volksfesten nicht mehr Verkehrsdienste übernehmen könnten. Zudem wurde darauf verwiesen, dass die heute gültige Bewilliungspflicht für private Sicherheitsdienste genüge.
Das Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen wurde von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) ausgearbeitet. Es will zusätzlich eine Meldepflicht für Angestellte von Sicherheitsdiensten einführen.
Regeln für Privatdetektive und Türsteher
Zudem schreibt es einheitliche Standards für die Aus- und Weiterbildung von Sicherheitsdiensten vor. Auch weitere Tätigkeiten wie Privatdetekteien, Türsteherdienste, Personenschutz oder Werttransporte würden einer Bewilligungspflicht unterstellt.
In der Schweiz gibt es für diese Sicherheitsdienstleistungen bisher keine einheitlichen Regeln. Einzig die Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis haben 1996 in einem eigenen Konkordat gemeinsame Regeln vereinbart.