Im Kanton Aargau soll der Rechtsweg bei vom Volk oder vom Parlament gutgeheissenen Bauprojekten verkürzt und damit beschleunigt werden. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine entsprechende Motion aus den Reihen der FDP stillschweigend überwiesen.
Das Parlament beauftragte den Regierungsrat, eine Auslegeordnung vorzulegen. Die beiden FDP-Grossräte Lukas Pfisterer und Thierry Burkart kritisierten in ihrer Motion. dass vom Volk bewilligte Projekt wie Umfahrungen durch Einsprachen verzögert werden.
Der Rechtsschutz dürfe nicht missbraucht werden, um unterlegene politische Opposition immer wieder vorzubringen. Die beiden Politiker sehen «Missbräuche des Rechtsschutzes zulasten der Demokratie». Für Unmut sorgen etwa die Einsprachen gegen das Fussballstadion Aarau, gegen die Umfahrung Mellingen und die Südwestumfahrung Brugg.
Als Ausweg stehen eine Verkürzung des Instanzenweges auf zwei Stufen und ein Verbot der Prozessfinanzierung durch Dritte wie Verbände zur Diskussion. Die notwendigen Änderungen sollen bei der nächsten Teilrevision des kantonalen Baugesetzes umgesetzt werden, wie der Regierungsrat versprach.
Bei Einsprachen gegen Bauprojekte gibt es im Aargau derzeit drei Instanzen. Das sind der Gemeinderat, der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht. Der Vorschlag sieht vor, dass die Vorbereitungsarbeiten des Rechtsdienstes des Regierungsrates mit dem heutigen Verwaltungsgericht zu einer einzigen Instanz zusammengeführt werden.