Aargauer Parlament will „Tanzverbot“ nicht streichen

Im Kanton Aargau werden die eingeschränkten Öffnungszeiten für Lokale an christlichen Feiertagen nicht gelockert. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine SP-Motion mit 86 zu 43 Stimmen abgelehnt. Der Regierungsrat war bereit gewesen, eine Lockerung der Öffnungszeiten zu ermöglichen.

Im Kanton Aargau werden die eingeschränkten Öffnungszeiten für Lokale an christlichen Feiertagen nicht gelockert. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine SP-Motion mit 86 zu 43 Stimmen abgelehnt. Der Regierungsrat war bereit gewesen, eine Lockerung der Öffnungszeiten zu ermöglichen.

Die SP wollte die Einschränkungen der Öffnungszeiten an kirchlichen Feiertagen jedoch aus dem Gastgewerbegesetz kippen. Die Regelung sei „nicht mehr zeitgemäss“ und basiere „auf alten, ausschliesslich religiös geprägten Wertgrundlagen“, sagte Dieter Egli.

Das sogenannte „Tanzverbot“ habe in einer fortschrittlichen und säkularisierten Gesellschaft keinen Platz mehr. Es schränke Kultur- und Konzertlokale an den betroffenen Tagen stark in der Programmgestaltung ein.

Die FDP unterstützte die Motion. Es sei an der Zeit, diesen alten Zopf abzuschneiden, sagte Jeanine Glarner. Auch die Grünen sprachen sich für die Motion aus.

Bei der SVP hiess es, die SP wolle die christlichen Werte untergraben. Aus liberaler Sicht sei man jedoch dafür, dass jede Gemeinde in dieser Frage selbst entscheiden könne. Eine Mehrheit der Fraktion stimmte letztlich gegen die Motion.

CVP

gegen Lockerung

Gegen das Anliegen sprach sich die CVP-Fraktion aus. Die 24-Stunden-Spassgesellschaft müsse auch einmal zur Ruhe komme. Die SP setze sich sonst wegen des Schutzes des Personals gegen längere Ladenöffnungszeiten ein, sagte Grossrat Franz Hollinger. Die EVP und EDU wollten ebenfalls nichts von der Forderung wissen.

Der Regierungsrat war bereit gewesen, die Motion in der weniger verbindlichen Form eines Postulates entgegen zu nehmen. Die SP hielt jedoch an der Motion fest.

Regierungsrat Urs Hofmann (SP) sagte, die heutige Regelung solle überarbeitet werden. Er schlug vor, dass die Gemeinden die Kompetenz erhalten sollten, die Öffnungszeiten zu verlängern.

Der Regierungsrat wollte mit der notwendigen Revision des kantonalen Gastgewerbegesetzes noch zuwarten. Das eidgenössische Parlament berät derzeit das Alkoholgesetz, das wohl zu verschiedenen Änderungen des kantonalen Gesetzes führen wird.

Kein Tanzverbot im Aargau

Die Diskussion über die Öffnungszeiten an Feiertagen läuft ihm Aargau unter dem Schlagwort „Tanzverbot“. Im Kanton besteht jedoch kein eigentliches Tanzverbot, wonach Tanzveranstaltungen an kirchlichen Feiertagen untersagt sind.

Das Gastgewerbegesetz von 1998 legt vielmehr fest, dass am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, am Weihnachtstag sowie am jeweils darauf folgenden Tag die Gastwirtschaftsbetriebe um 0.15 Uhr schliessen müssen.

An einem Samstag und an Sonn- und Feiertagen wie Neujahr oder Auffahrt müssen die Lokale um 2.00 Uhr schliessen, unter der Woche um 0.15 Uhr. Der Gemeinderat kann jedoch nach Massgabe der Bau- und Umweltschutzgesetzgebung andere Öffnungszeiten bewilligen.

Volksinitiative lanciert

Mitte Oktober hatten Exponenten der Aargauer Piratenpartei die kantonale Volksinitiative „Weg mit dem Tanzverbot!“ lanciert. Das Ziel ist ebenfalls, die entsprechende Bestimmung aus dem Gastgewerbegesetz zu streichen.

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