Im Richtplan des Kantons Aargau sollen nur drei statt sechs Standortgebiete für mögliche Windkraftanlagen verankert werden. Das hat die vorberatende Kommission des Grossen Rates beschlossen. Sie ist jedoch dafür, dass pro Standort mindestens drei Anlagen gebaut werden sollen.
Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Standorte Laubberg (Gansingen, Mettauertal), Wessenberg (Mettauertal) und Heitersberg (Bellikon, Bergdietikon) sollen aus dem Richtplanentwurf gestrichen werden. Das teilte die grossrätliche Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) am Montag mit.
Die Kommission will zudem, dass grosse Windanlagen nur dort bewilligungsfähig sein sollen, wo ein Windpotenzial von mindestens 450 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr vorhanden ist.
Die Kommission unterstützte die Standorte Burg (Wölfliswil, Oberhof), Lindenberg (Beinwil/Freiamt) sowie „Uf em Chalt“ (Staffelbach). Der Grosse Rat wird in den kommenden Wochen über die Vorlage entscheiden.