Aargauer Politiker, Parteien und Abstimmungskomitees müssen ihre Finanzen auch künftig nicht offenlegen. Die Stimmberechtigten haben eine Volksinitiative der Jungsozialisten (Juso) mit einer Nein-Mehrheit von 55,69 Prozent abgelehnt.
Die Initiative «Für die Offenlegung der Politikfinanzierung» erlitt Schiffbruch mit 90’531 Nein- zu 72’026 Ja-Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug 41,25 Prozent.
Die Jungsozialisten wollten in der Kantonsverfassung weitreichende Bestimmungen verankern. Politikerinnen und Politiker, die auf kantonaler Ebene für ein öffentliches Amt kandidieren, hätten ihr Einkommen und Vermögen sowie ihre Interessenbindungen ausbreiten müssen.
Das strenge Regime hätte auf kommunaler Ebne auch für die Exekutiven (Gemeinderäte) und die Legislativen (Kommunalparlamente) gelten sollen. Die Jusos wollten zudem, dass Parteien und Komitees die «wichtigsten Finanzierungsquellen und das gesamte Budget für den betreffenden Wahl- oder Abstimmungskampf» offenbaren müssen.
Die Initiative bewegte trotz der Radikalität die Gemüter im Vorfeld der Abstimmung kaum. Regierung, Parlament und die bürgerlichen Parteien lehnten das Begehren als unverhältnismässig ab. Sie sprachen von einem «Entblössungszwang». SP und Grüne waren dafür. Der «Ausverkauf der Politik» müsse gestoppt werden.
Kantone Genf und Tessin setzen auf Transparenz
Im Juni 2013 hatte bereits das Baselbieter Stimmvolk eine Transparenz-Initiative der Juso mit einem Nein-Stimmenanteil von 56,7 Prozent abgelehnt. Das Begehren verlangte, dass Parteien und politische Organisationen ihre Finanzen und Spenden offenbaren müssen.
In der Schweiz kennen einzig die Kantone Genf und Tessin Bestimmungen über die Offenlegung der Politikfinanzierung. Im Kanton Tessin müssen Parteien Spenden von mehr als 10’000 Franken melden. Kandidierende sowie Initiativ- und Referendumskomitees müssen Spenden ab 5000 Franken der Staatskanzlei offenlegen. Sie haben auch die Geldgeber zu nennen.
Im Kanton Genf müssen alle Parteien, Vereine und Gruppierungen in Gemeinden mit mehr als 10’000 Einwohnern für Transparenz sorgen. Wenn sie Kandidatenlisten für kantonale oder kommunale Wahlen einreichen, so müssen sie der Staatskanzlei auch ihre Jahresrechnung und eine Liste der Spenderinnen vorlegen.
Auf Bundesebene bestehen keine Vorgaben zur Finanzierung von Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen.