Die Aargauer Lehrpersonen der Primarschule und des Kindergartens wollen sich vor Gericht einen höheren Lohn erstreiten. Der Berufsverband alv reichte beim Personalrekursgericht die Klagen von 88 Lehrpersonen ein. Weitere 1200 Lehrpersonen erteilten dem alv die Vollmacht, ebenfalls den Rechtsweg zu beschreiten.
Das Personalrekursgericht muss nun über 88 Klagen entscheiden. Es geht um die Frage, ob die Löhne für die Primarlehrer und Kindergärtnerinnen im Vergleich zu anforderungsgleichen Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung «systematisch zu tief» sind.
«Es besteht eine reale Chance, dass wir Recht bekommen», sagte Manfred Dubach, Geschäftsführer des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes (alv), am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Der Anfangslohn für Lehrpersonen betrage rund 70’000 Franken, für Staatsangestellte rund 84’000 Franken. Gemäss Dubach geht es beim Lohnstreit für den Kanton um eine Summe in der Grössenordnung von 50 bis 70 Millionen Franken.
Über Lohnbeschwerden entscheidet im Aargau in erster Instanz die kantonale Schlichtungskommission für Personalfragen, danach das Personalrekursgericht als Teil des Verwaltungsgerichtes. Der Entscheid des Gerichtes kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Regierung hält an Löhnen fest
Bei der Schlichtungskommission hatten 88 Lehrpersonen eine Klage eingereicht. Die Kommission kam im vergangenen Oktober zum Schluss, das Modell zur Berechnung der Löhne müsse überprüft und allenfalls überarbeitet werden.
Davon wollte der Regierungsrat jedoch nichts wissen. Mit der Revision des Lohndekretes für Lehrpersonen im Jahr 2011 seien die Besoldungen der Kindergarten- und Primarschullehrpersonen überdurchschnittlich verbessert worden.
Die Revision habe dazu geführt, dass sowohl die Kindergarten- als auch die Primarlehrpersonen gesamte Lohnverbesserungen in Millionenhöhe erfahren hätten. Diese Erhöhungen hätten grösstenteils diejenigen der anderen Lehrfunktionen übertroffen.
Die 88 Lehrpersonen erhielten vom Kanton die entsprechende Verfügung, wonach an den heute geltenden Löhnen festgehalten werde. Diese Verfügung zogen die Lehrpersonen nun unter der Federführung des alv beim Personalrekursgericht ein.
Weitere 1200 Lehrer wehren sich
Falls das Personalrekursgericht oder abschliessend das Bundesgericht die Klagen gutheissen würde, so würden die neuen Löhne für alle Lehrpersonen gelten. Rückwirkende Zahlungen würden jedoch einzig diejenigen Lehrpersonen erhalten, die auch eine persönliche Klage eingereicht hatten.
Vor diesem Hintergrund forderte der alv seine Verbandsmitglieder auf, persönliche Lohnbeschwerden einzureichen. Der Verband übernimmt auch die Kosten des Anwalts.
Rund 1200 Mitglieder erteilten dem alv bislang die Vollmacht, vorerst bei der ersten Instanz, der Schlichtungskommission, eine Klage einzureichen. alv-Geschäftsführer Dubach bestätigte einen entsprechenden Bericht des Regionaljournals Aargau/Solothurn von Radio SRF.