Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Staatsanwalt des Bundes Frédéric Hainard kann nun doch fortgesetzt werden. Laut Bundesverwaltungsgericht war die Bundesanwaltschaft nicht dazu befugt, 2011 die Bewilligung zur Strafverfolgung zu verweigern.
Der Bundesrat hatte 2010 den Waadtländer Staatsanwalt Jacques Antenen als ausserordentlichen Bundesanwalt mit den Ermittlungen gegen Hainard betraut. Gegenstand des Verfahrens bildeten Befragungen, die Hainard 2009 als stellvertretender Bundesanwalt in Uruguay ohne Rechtshilfeersuchen durchgeführt hatte.
BA nicht zuständig
Die Bundesanwaltschaft (BA), damals noch unter der Leitung von Erwin Beyeler, verweigerte im Dezember 2011 die Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen ihren früheren Mitarbeiter. Ihren Entscheid begründete die BA damit, dass sich Hainard einer allfälligen Rechtswidrigkeit seines Handelns nicht bewusst gewesen sei.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde von Jacques Antenen nun gutgeheissen. Der Entscheid ist definitiv und kann nicht mehr ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Laut Gericht liegt bei politischen Delikten wie der hier zur Debatte stehenden «Verletzung fremder Hoheitsgebiete» die Zuständigkeit zur Ermächtigung nicht bei der BA, sondern beim Bundesrat. Der Entscheid der BA von 2011 sei damit nichtig und das Strafverfahren gegen Hainard könne fortgesetzt werden.
Anklage in Neuenburg erhoben
Hainard war im Frühjahr 2009 in die Neuenburger Regierung gewählt worden und verliess die BA. Im August 2010 gab er sein Regierungsamt ab, nachdem Vorwürfe wegen Amtsmissbrauch und Vetternwirtschaft aufgekommen waren. Vor rund einer Woche teilte die Neuenburger Staatsanwaltschaft mit, Anklage zu erheben.
Vorgeworfen werden Hainard Amtsmissbrauch, Nötigung und Urkundenfälschung. Die Vorwürfe stehen unter anderem im Zusammenhang mit einer fürsorgeabhängigen Frau, die von Hainard des Sozialhilfemissbrauchs verdächtigt wurde. Die Frau beschuldigt Hainard sowie seine Geliebte der Nötigung und des Amtsmissbrauchs.
Hainard ist mittlerweile in die Politik zurückgekehrt und wurde im Mai 2012 für die «Neue Liberale Partei» in das Stadtparlament von La Chaux-de-Fonds gewählt. Er tritt bei den kantonalen Wahlen am 14. April auch für das Kantonsparlament an. (Urteil A-11/2012 vom 26. März 2013)