Die Aargauer Regierungsräte haben sich beim Bezug von Sitzungsgeldern selbst Grenzen gesetzt. Ein Regierungsmitglied kann künftig höchstens 15’000 Franken Sitzungsgelder und Spesen zusätzlich zum Jahreslohn von rund 300’000 Franken behalten.
Damit ändert sich für die fünf Exekutivmitglieder faktisch nichts. Alle Grundentschädigungen aus der Ausübung von Mandaten in Unternehmen, an denen der Kanton beteiligt ist, fliessen seit Jahren in die Staatskasse.
Es gebe für den Regierungsrat auch nach den Diskussionen in den Kantonen Bern, Solothurn und den beiden Basel keinen Grund, von der bisherigen Praxis abzuweichen, sagte Regierungssprecher Peter Buri am Donnerstag auf Anfrage. Er bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Aargauer Zeitung».
Die Sitzungsgelder und Spesen werden den Regierungsräten jedoch künftig nicht mehr persönlich ausbezahlt. Die Staatskanzlei zieht gemäss Buri alle Gelder ein und überweist diese danach an die Regierungsräte. Das erhöhe die Transparenz. Die Verwaltungsratshonorare fliessen bereits direkt in die Staatskasse.
Kein Regierungsrat erreichte bislang Limite
Nach Angaben des Regierungssprechers betragen die Entschädigungen für Stephan Attiger (FDP) und Roland Brogli (CVP) zwischen 8000 und 14’000 Franken pro Jahr. Bau- und Umweltdirektor Attiger sitzt von Amtes wegen im Verwaltungsrat der Axpo Holding AG.
Finanzdirektor Brogli ist Mitglied des Bankrates und Leitungsausschusses der Aargauischen Kantonalbank (AKB) sowie Mitglied des Verwaltungsrates der Schweizer Rheinsalinen AG.
Die Regierungsräte Urs Hofmann (SP) und Susanne Hochuli (Grüne) sitzen von Amtes wegen in keinen Verwaltungsräten. Regierungsrat Alex Hürzeler (SVP) erhält für sein Mandat im Verwaltungsrat des Opernhauses Zürich keine Entschädigung.
Die Honorar-Regelung hatte der Grosse Rat zuletzt 2008 bestätigt, als er das Dekret über die Besoldung der Mitglieder des Regierungsrates beschloss.
Staatsangestellte müssen die Sitzungsgelder abgeben, wenn die Treffen während der Arbeitszeit stattfinden. Bei den Regierungsräten besteht indes ein Abgrenzungsproblem: Sie haben keine geregelte Arbeitszeit. Daher kennt der Aargau die Praxis, dass die Magistraten die Sitzungsgelder behalten können.