Der Aargauer Regierungsrat will die rechtlichen Grundlagen für den fallweisen Einsatz von Body-Cams bei Sondereinsätzen der Kantonspolizei prüfen. Einen flächendeckenden Einsatz der Körperkameras lehnt der Regierungsrat jedoch ab.
Bei speziellen, in der Regel heiklen und klar definierten Einsätzen wie Zugriffen der Sondereinheit «Argus» könnten Body-Cams durchaus Sinn machen. Das schreibt der Regierungsrat am Freitag in der Stellungnahme zu einer Motion der BDP-Fraktion im Grossen Rat.
Die Leitung der Kantonspolizei würde eine solche Regelung begrüssen. Der fallweise Einsatz soll daher im Rahmen der laufenden Revision des kantonalen Polizeigesetzes geprüft werden. Die BDP-Fraktion forderte rechtliche Grundlagen für den Einsatz von Body-Cams.
Der Regierungsrat ist dagegen, dass jeder Kantonspolizist bei seiner Arbeit eine Körperkamera tragen muss. Die Polizei habe täglich eine Vielzahl verschiedener Bürgerkontakte. Die ständige Aufzeichnung mit Body-Cams werde die Hemmschwelle bei der Bevölkerung erhöhen, überhaupt mit der Polizei zu kommunizieren, heisst es in der Stellungnahme.
Gegen Totalüberwachung bei Arbeit
Das führe letztlich zu einer Entfremdung zwischen der Bevölkerung und der Polizei. Nicht zu vernachlässigen sei der arbeitsrechtliche Aspekt: Der Einsatz einer Body-Cam betreffe auch die Mitarbeitenden der Polizei, die dieses Gerät tragen würden.
«Sie werden faktisch pausenlos bei ihrer Arbeit überwacht, was nicht zulässig ist», hält der Regierungsrat fest. Er weist zudem auf die hohen Kosten für die Beschaffung und den Unterhalt der Körperkameras hin. Diese würden in keinem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag stehen.