Der Aargauer Regierungsrat hat der gebürtigen Holländerin Nancy Holten in Gipf-Oberfrick im zweiten Anlauf das Gemeindebürgerrecht direkt zugesichert. Die Gemeindeversammlung hatte der umstrittenen Gesuchsstellerin das Bürgerrecht zwei Mal verweigert.
Der Regierungsrat hiess die Beschwerde von Holten gut, wie die Aargauer Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Er sehe alle Voraussetzungen einer Einbürgerung als erfüllt an.
Die an der Gemeindeversammlung geäusserten Bedenken gegen den Einsatz von Holten für das Tierwohl, gegen das Kirchengeläut sowie die übermässige mediale Aufmerksamkeit habe der Regierungsrat bereits im ersten Beschwerdeverfahren als ungenügend für die Verweigerung des schweizerischen Bürgerrechts eingestuft.
Die Frau nutze verfassungsmässige Grundrechte wie die Meinungs- und Informationsfreiheit. Zudem seien im zweiten Beschwerdeverfahren keine neuen Einwände gegen Holten vorgebracht worden. Eine ungenügende Integration, die gegen eine Zusicherung des Gemeindebürgerrechts sprechen würde, sei erneut nicht begründet worden.
Anliegen des Gemeinderats erfüllt
Der Regierungsrat sicherte der Frau das Gemeindebürgerrecht direkt zu, damit das Gesuch nicht ein drittes Mal der Gemeindeversammlung vorgelegt werden muss. Damit erfüllte der Regierungsrat das Anliegen des Gemeinderates.
Im erste Beschwerdeverfahren Mitte 2016 hatte der Regierungsrat das Gesuch an die Gemeindeversammlung zurückwiesen. Im November lehnte die Versammlung des Gesuch abermals ab.