Junglenker sollen vor der Fahrprüfung mehr praktische Erfahrungen im Auto sammeln. Der Bundesrat will, dass künftig schon 17-Jährige mit Begleitung auf der Strasse fahren können. Ausserdem soll die Fahrausbildung künftig für weniger Geld erhältlich sein.
An der zweistufigen Ausbildung, die 2005 eingeführt worden ist, will der Bundesrat festhalten. Wie heute kann die praktische Prüfung aber auch künftig erst nach dem 18. Geburtstag abgelegt werden, und der Fahrausweis wird weiterhin für drei Jahre auf Probe ausgestellt.
Noch ein Weiterbildungstag
Gleichzeitig soll die Fahrausbildung mit weniger Kosten verbunden sein, wie Jürg Röthlisberger, Direkter des Bundesamtes für Strassen (ASTRA), am Freitag in Ittigen BE vor den Medien sagte. Neulenker sollen nämlich statt wie heute zwei nur noch einen Weiterbildungstag besuchen, dies aber neu spätestens sechs Monate nach der Fahrprüfung.
Der Bund reagiert damit auf Kritik: «Die Rückmeldungen zum zweiten Kurstag waren negativ», sagte Röthlisberger. Laut der Mitteilung des ASTRA ärgerten sich Neulenker nicht nur über Inhaltliches, sondern auch über die Kosten für den Kurstag. Der Verwaltung wiederum machte der Papierkrieg um die Kurse viel Arbeit.
Die heutige Zwei-Phasen-Ausbildung hat laut ASTRA bezüglich Unfälle noch nicht «die volle gewünschte Wirkung erzielt.» – «Drei Viertel aller Schwerverletzten und 87 Prozent der bei Unfällen Getöteten sind 18 bis 24 Jahre alt», sagte Röthlisberger.
Theorie vor der Praxis
Konkret will der Bundesrat die Fahrausbildung verlängern, aber gleichzeitig preisgünstiger machen. Weil der zweite Weiterbildungstag wegfällt, sollen künftig noch 17 statt wie heute 24 Lektionen beim Fahrlehrer besucht werden müssen.
Neu kommt die Theorie vor der Praxis: Mit 16 sollen sich Jugendliche zum Verkehrskundeunterricht anmelden können. Dieser umfasst wie heute acht Lektionen, und der Unterricht ist Voraussetzung für die Theorieprüfung. Ist diese bestanden und sind die Jugendlichen 17 Jahre alt, kann der Lernfahrausweis beantragt werden.
Lernfahrausweis und Theorieprüfung sollen neu für unbeschränkte Zeit gelten. Heute wird der Lernfahrausweis ab 18 Jahren ausgegeben, und beide Papiere sind zwei Jahre gültig. Wer unter 25 Jahre alt ist, muss vor der praktischen Prüfung allerdings mindestens ein Jahr lang mit Begleitperson geübt haben. Für Ältere fällt diese Vorgabe weg.
Pflichtstunden beim Fahrlehrer
Neu sollen Fahrschüler vor der Prüfung zudem zwei Pflichtlektionen beim Fahrlehrer absolvieren müssen: In einer Stunde wird das Bremsen geübt, in der zweiten das umweltschonende Fahren. Heute kann man ohne eine einzige Fahrstunde zur praktischen Prüfung anmelden.
Weiterbilden müssen sich laut Röthlisberger auch die Prüfungsexperten: Sie sollen künftig weniger die Fehler der Kandidaten beurteilen als deren Fahrkompetenz. Die Prüflinge sollen gestellte Ziele und Aufgaben selbstständig erreichen.
Drei Jahre nach der Prüfung, also frühestens mit 21 Jahren, erhalten die jungen Autofahrerinnen und Autofahrer den definitiven Führerschein. Spätestens sechs Monate nach der Prüfung müssen sie eine Weiterbildung von sieben Stunden besuchen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, gibt es eine Busse.
Papierausweise umtauschen
Das ASTRA plant noch weitere Anpassungen: Die Beschränkung, dass nach einer Ausbildung mit einem Auto mit Automatik-Getriebe keine Fahrzeug mit Handschaltung gelenkt werden darf, soll aufgehoben werden. Wer noch einen Fahrausweis aus Papier hat, soll ihn innert drei Jahren gegen ein Plastikkärtchen eintauschen müssen.
Eine weitere Neuerung betrifft Motorradfahrer: Ihre Ausbildung wird den EU-Richtlinien angepasst. Zur Diskussion stellt der Bundesrat, mit welchen Töff-Kategorien ab welchem Alter in die Ausbildung eingestiegen werden kann.
Ab 2019 in Kraft
Schliesslich soll die Fahrausbildung auch administrativ vereinfacht werden, indem die meisten Zulassungen elektronisch abgewickelt werden. Ein einziges Papierformular muss noch ausgefüllt werden, nämlich für die Anmeldung zum Verkehrskundeunterricht, dem Eintritt in die Ausbildung.
Die Vernehmlassung dauert bis 26. Oktober. Teile der Vorlage, die mit wenig Umstellungsaufwand für die zuständigen Vollzugsstellen verbunden sind, sollen ab Mitte 2019 in Kraft treten. Welche das sind, soll die Vernehmlassung ergeben. Die übrigen Elemente sollen gemäss Plänen des ASTRA ab Anfang 2020 in Kraft treten.