Der Aargauer Regierungsrat kämpft weiter dafür, dass die Grundbuchabgaben im Kanton bestehen bleiben. Der Kanton könne sich einen Einnahmeausfall von 36 Millionen Franken pro Jahr mit Blick auf die drohenden Staatsdefizite von über 100 Millionen Franken nicht leisten.
Der Steueranteil bei den Grundbuchabgaben solle in der seit 1912 bestehenden Form beibehalten werden. Diesen Antrag stellte der Regierungsrat am Freitag in der Botschaft zur Vorlage an den Grossen Rat.
Das Parlament hatte bei der ersten Beratung der Vorlage im Januar mit 65 zu 60 Stimmen beschlossen, den Steueranteil bei den Grundbuchabgaben ersatzlos zu streichen. SVP und FDP setzten sich gegen den Regierungsrat und gegen die anderen Parteien durch.
Die Grundbuchabgaben fallen etwa bei Eigentumsübertragungen von Liegenschaften an. Die Abgaben sind abhängig vom Wert der Rechtsgeschäfte.
Die Kosten für die Führung des Grundbuches betragen 11,5 Millionen Franken pro Jahr. Diese werden – trotz Streichung des Steueranteils – weiterhin bezahlt werden müssen.
Regierung warnt vor weiterem Leistungsabbau
Die finanzpolitischen Perspektiven hätten sich für den Aargau weiter verschlechtert, hält der Regierungsrat fest. Zahlreiche einschneidende Massnahmen seien notwendig, um die drohenden Defizite von über 100 Millionen Franken pro Jahr abzuwenden. Es drohe ein spürbarer Abbau der Dienstleistungen für die Bevölkerung.
Der Grosse Rat wird die Vorlage nun ein zweites Mal beraten. Danach kann das Parlament das sogenannte Behördenreferendum beschliessen, also die umstrittene Frage dem Volk zur Abstimmung vorlegen. Die Grünliberalen kündigten bereits an, einen entsprechenden Antrag stellen zu wollen.