Der Aargauer Regierungsrat will den Kampf gegen verwilderte und streunende Katzen nicht verschärfen. Die von einem FDP-Politiker angeregte Kastrationspflicht für einen Grossteil der Hauskatzen würde laut Regierungsrat zu Rechtsunsicherheit und viel Bürokram führen.
Mitglieder einer Jagdgesellschaft könnten streunende Katzen, die verwildert im Wald angetroffen würden, bereits heute einfangen oder abschiessen. Das hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Interpellation des FDP-Grossrates Johannes Jenny und Geschäftsführers von Pro Natura Aargau fest.
Jenny, der im Herbst für einen Nationalratssitz kandidiert, hatte im Juli mit seiner «Büsi»-Interpellation in einigen Medien für gehörigen Wirbel gesorgt. Er stellte dem Regierungsrat eine Reihe von Fragen «betreffend unnötigem Leiden verwilderter Haustiere und dem Schutz von Wildtieren, insbesondere Reptilien und Vögel, vor verwilderten Haustieren».
Katzen als Schädlingsjäger
Die hohe Präsenz von Katzen könne lokal zu einem Problem für den Artenschutz werden, räumt der Regierungsrat ein: «Katzen sind jedoch auch ausgezeichnete Schädlingsjäger. Zu ihren bevorzugten Beutetieren gehören Mäuse, weshalb sie auch heute noch gerne auf Bauernhöfen gehalten werden.»
Die unkontrollierte Vermehrung von Katzen und das Entstehen von Katzenkolonien könnten daher zu einem «erheblichen Tierleid» führen. In diesen Fällen seien die Katzenbesitzer gefordert und wenn die Eigentumsverhältnisse nicht bekannt seien, die betroffene Gemeinde.
Im Kampf gegen jagende Katzen gebe es einfache Vorkehrungen. Es könnten spezielle Drahtringe an Bäumen im Garten angebracht werden, um Nistkästen und Futterstellen zu schützen. Der Regierungsrat spricht in diesem Zusammenhang von einem «gesellschaftlichen Anliegen».
Regierung befürchtet viel Bürokram
Es sei daher «wenig zielführend», wenn der Aargau als einziger Kanton gesetzliche Vorschriften zu Zwangsmassnahmen wie eine Kastrationspflicht für einen Grossteil der Hauskatzen einführe.
Die Gemeinden müssten eine solche Massnahmen umsetzen. Diese wäre jedoch mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit «betreffend Befreiung bestimmter Katzen von der Kastrationspflicht verbunden und würde zu einem unverhältnismässig hohen personellen und administrativen Aufwand führen».
Es müsse auch angezweifelt werden, dass die allgemeine Kastrationspflicht für Hauskatzen die erwünschte Wirkung hätte, nämlich ein Schutz von Wildtierarten. Im übrigen bezahle der Kanton 10’000 Franken pro Jahr an das Projekt «Kastration von Katzen von Landwirtschaftsbetrieben».