Die Aargauer Regierung wehrt sich weiterhin gegen den Auftrag des Kantonsparlaments, die Grundbuchabgaben abzuschaffen. Die Ertragsausfälle von 36 Millionen Franken pro Jahr seien nicht verkraftbar. Das Parlament wird noch in diesem Jahr entscheiden.
Die Regierung legte am Freitag dem Grossen Rat die Botschaft zur Abschaffung der Grundbuchabgaben vor. Damit erfüllte sie den Auftrag des Parlamentes, das eine entsprechende SVP-Motion überwiesen hatte.
Die Regierung beantragt dem Grossen Rat jedoch, nicht auf die Vorlage zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz einzutreten.
Die Abschaffung des Steueranteils bei den Grundbuchabgaben würde pro Jahr einem Einnahmeausfall von 36 Millionen Franken führen. Das entspricht rund 1,9 Steuerprozenten.
Die Grundbuchabgaben fallen etwa bei Eigentumsübertragungen von Liegenschaften an. Die Abgaben sind abhängig vom Wert der Rechtsgeschäftes.
Einnahmequelle für den Kanton
Der Regierungsrat warnt in der Botschaft erneut davor, dass der Kanton seine Leistungen weiter abbauen müsse oder in die roten Zahlen rutsche. Um dies zu verhindern, könnten sich gemäss Regierung auch generelle Steuererhöhungen für die Allgemeinheit aufdrängen.
«Es ist nicht zu verantworten, auf eine wichtige Einnahmenquelle für die Finanzierung der staatlichen Aufgaben zu verzichten», hält die Regierung fest. Im interkantonalen Vergleich sei die Belastung durch die Grundbuchabgaben im Kanton Aargau tief. Es bestehe kein vertretbarer Grund für die Abschaffung.
Machtprobe im Parlament
Das Parlament wird entscheiden. Für die Abschaffung sprachen sich bislang FDP, SVP, der Aargauische Gewerbeverband sowie die Aargauische Industrie- und Handelskammer aus.
CVP, BDP, EVP, Grünliberale und SP lehnten in der Anhörung die Vorlage ab. Auch die Gewerkschaften, die Finanzfachleute Aargauer Gemeinden und der Verband der Gemeindeschreiber wollen nichts von der Abschaffung der Grundbuchabgaben wissen.