Das Aargauer Volk soll die Mitglieder der Kantonsregierung auch in Zukunft nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) bestimmen. Die Regierung lehnt die von der SVP geforderte Einführung des Verhältniswahlverfahrens (Proporz) ab. Die geltenden Spielregeln seien „leicht verständlich und transparent“.
Beim Majorzwahlverfahren stehe die Persönlichkeit der Kandidatinnen und Kandidaten im Vordergrund, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag fest. Es handle sich um ein einfaches System.
Gewählt sind diejenigen Kandidierenden, die das absolute Mehr erreichen, also die Hälfte der Stimmen plus eine Stimme. Falls das absolute Mehr nicht erzielt wird und ein Sitz frei bleibt, gibt es einen zweiten Wahlgang. Gewählt ist dann jene Personen, die am meisten Stimmen erobert.
SVP will zweiten Regierungssitz
SVP-Grossrat Benjamin Giezendanner will diese Spielregeln ändern. Kurz nach dem gescheiterten Angriff der SVP auf den Sitz von Regierungsrätin Susanne Hochuli (Grüne) reichte Giezendanner im vergangenen Oktober eine Motion ein.
Die Grünen seien seit vier Jahren in der fünf Mitglieder zählenden Kantonsregierung übervertreten, betonte Giezendanner. SVP, CVP, FDP, SP und Grüne stellen je einen Vertreter in der Exekutive.
Die Diskrepanz der politischen Kräfteverhältnisse in der Bevölkerung und dem Grossen Rat einerseits und dem Regierungsrat andererseits führe zu Spannungen, die dem politischen Prozess abträglich seien, hielt der SVP-Grossrat fest. Beim Verhältniswahlverfahren habe jede Partei die Möglichkeit, fünf Kandidaten aufzustellen.
Regierung soll Team sein
Der Regierungsrat will trotz dieser Argumente nicht am Majorzwahlverfahren rütteln. Dieses System fördere die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Exekutive. Die zentrale Aufgabe der Regierung sei es nämlich, eine gemeinsame Politik zu gestalten.
Stabilität und Kontinuität seien in diesem Gremium wichtiger als eine möglichst grosse Parteienvielfalt. Einzelauffassungen und Oppositionspolitik, wie sie in einem Parlament typisch seien, erschwerten die Regierungstätigkeit.
In der Regel würden die Parteien bei Exekutivwahlen auch einen „freiwilligen Proporz“ beachten. Das heisse, die Parteien stellten von Anfang an nur so viele Kandidierende auf, wie ihnen gemäss ihrer relativen Stärke etwa zukommen würden.
Der Regierungsrat erinnert in der Stellungnahme daran, dass sich der Grosse Rat bereits 1994 und 1999 für das Majorzwahlverfahren ausgesprochen hatte.