Der Aargauer Regierungsrat stimmt der Anpassung des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL 2) für den Flughafen Zürich im Grundsatz zu. Er macht jedoch Vorbehalte bei der neuen Startroute ab Piste 28 sowie beim Nachtflugbetrieb.
Die geplanten Änderungen brächten dem Aargau Vor- und Nachteile, heisst es in der am Freitag publizierten Stellungnahme des Regierungsrats an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Daher könne dem SIL 2 unter Vorbehalten zugestimmt werden.
Für die neue Startroute ab Piste 28 sei jedoch eine mit dem Kanton abgestimmte Routenführung festzulegen und auf die Erweiterung des Nachtbetriebs sei zu verzichten, heisst es weiter.
Die Startroute ab Piste 28 zu Destinationen im Westen und Süden soll gemäss SIL 2 um etwa fünf Kilometer nach Norden verschoben werden. Damit wird eine alte Forderung des Aargau umgesetzt.
Verbesserungen verlangt
Die bisherige Route über den Mutschellen werde spürbar entlastet, hält der Regierungsrat fest. Die Belastung werde künftig zwischen Mutschellen und Rohrdorfer Berg aufgeteilt. Zudem ermögliche die neue Route, dass Flüge ab Piste 28 mit Destinationen im Osten vor der Kantonsgrenze abdrehten.
Der Kanton und vor allem die Gemeinden Spreitenbach sowie Bergdietikon würden von 40’000 Überflügen entlastet. Die neue Route führe jedoch mitten über das Siedlungsgebiet von Ober- und Niederrohrdorf und tangiere das Siedlungsgebiet von Wettingen am Ostrand. Deshalb müsse diese Routenführung optimiert werden.
Weniger Lärm
Der Regierungsrat verlangt zudem, dass die Flughafen Zürich AG und das Bundesamt für Zivilluftfahrt rasch Massnahmen ergreifen, um die zulässigen Lärmimmissionen einzuhalten und die verspäteten Flüge in der zweiten Nachtstunde (23 bis 24 Uhr) zu vermeiden oder zumindest massiv zu reduzieren.
Nichts wissen will der Regierungsrat von einer Ausdehnung des Nachtbetriebs. Dieser führe heute schon zu einer massiven Überschreitung der genehmigten Lärmemmissionen. Die Ausdehnung des Gebiets mit Überschreitung der Planungswerte sei in den vergangenen Jahren sogar grösser, als die mit dem SIL 2 beantragte Lärmkontur (beschallte Fläche).
Die Flughafenbetreiberin könne keine Massnahmen nennen, wie sie die Verspätungssituation entschärfen und die Ausdehnung der Lärmkontur reduzieren wolle, bemängelt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme.
Eine Ausdehnung des Nachtbetriebs dürfe unter diesen Umständen nicht bewilligt werden. Auf dieses Anliegen könne erst eingetreten werden, wenn die Flughafenbetreiberin den Nachweis erbringe, dass das Betriebssystem in der Lage sei, im Normalfall die heute vorgesehene Anzahl Starts und Landungen ohne Verspätungen zu bewältigen. Auch müssten die genehmigten Lärmimmissionen eingehalten werden.