Der Aargauer Regierungsrat lehnt den vom Bundesrat vorgeschlagenen erneuten Zulassungsstopp für Spezialärzte als „nicht zweckmässig“ ab. Der Zulassungstopp habe die Erwartungen nicht erfüllt. Notwendig seien Anreize für die Hausarztmedizin, um die Grundversorgung langfristig sichern zu können.
Der auf Anfang 2012 nach zehn Jahren aufgehobene Zulassungsstopp habe die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen nicht positiv beeinflussen können, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Der Einfluss auf die Zahl der Ärzte, die über die obligatorische Grundversicherung abrechneten, sei nur bescheiden gewesen.
Der Regierungsrat führt auch rechtsstaatliche Bedenken gegen den erneuten Stopp an. So solle eine bereits mehrfach verlängerte Übergangslösung wieder eingeführt werden. Hinzu komme, dass der Kanton nach der Ankündigung des erneuten Zulassungsstopps bereits viele Gesuche für eine Berufsausübungsbewilligung erhalten habe.
Nach Ansicht des Regierungsrats sind griffige Massnahmen notwendig. Es gehe darum, die vom Zulassungsstopp ausgenommenen Grundversorgerinnen und Grundversorger zu fördern. Es müssten mehr Mediziner ausgebildet werden.
Nach dem Willen des Bundesrates soll der Zulassungsstopp für Spezialärzte auf 1. April 2013 wieder eingeführt werden. Das Bundesparlament wird in der Frühlingssession darüber befinden. Auch die Kantone Zürich und Zug lehnen einen erneuten Zulasstungsstopp ab.