Der Aargauer Regierungsrat will den Pendlerabzug in der Steuererklärung auf 7000 Franken begrenzen. Damit widersetzt er sich dem Grossen Rat. Das Parlament hatte sich bei der Budget- und Spardebatte für einen maximalen Abzug von 10’000 Franken pro Jahr ausgesprochen.
Die Begrenzung auf 7000 Franken würde beim Kanton zu Mehreinnahmen von 10 Millionen Franken und bei den Gemeinden zu Mehreinnahmen von 9,4 Millionen Franken führen. Das schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft vom Freitag.
Künftig sollen die Autokosten für einen Arbeitsweg von bis zu 22,7 Kilometer pro Fahrtrichtung abgezogen werden können. 30’000 oder 8 Prozent der 370’000 Steuerpflichtigen wären von der Begrenzung auf 7000 Franken betroffen.
Ursprünglich hatte der Regierungsrat eine Begrenzung auf 6000 Franken vorgeschlagen. Das kam bei den bürgerlichen Parteien nicht gut an. Das Parlament legte die Abzugsgrenze bei der Budget- und Spardebatte Ende des vergangenen Jahres auf 10’000 Franken fest. Der Entscheid fiel mit 79 zu 53 Stimmen.
Regierung spricht von «Kompromiss»
Der Regierungsrat bezeichnet die 7000 Franken als einen «Kompromiss», der angesichts des «grossen finanziellen Drucks» notwendig sei. Bei den Bundessteuern ist seit Anfang Jahr ein Höchstabzug von 3000 Franken möglich.
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass auch zahlreiche Kantone den Abzug senkten. 6700 Franken beträgt die Grenze im Kanton Bern, 3000 Franken im Kanton Basel-Stadt, im Kanton Thurgau 6000 Franken und im Kanton St. Gallen 3655 Franken.
Nach Nein des Volkes: 12 einzelne Vorlagen
Die Begrenzung des Pendlerabzugs gehört zu den insgesamt zwölf Entlastungsmassnahmen, denen das Parlament bereits zustimmte. Damit die Entscheide jedoch in die Tat umgesetzt werden können, muss der Grosse Rat auch die entsprechenden Gesetzesänderungen gutheissen.
Beim Kanton führen die zwölf Massnahmen zu Einsparungen von rund 25 Millionen Franken und bei den Gemeinden zu Einsparungen von 10 Millionen Franken.
Der Regierungsrat legt dem Parlament die Gesetzesänderungen als zwölf einzelne Vorlagen auf den Tisch. Er zieht damit die Konsequenzen aus dem Nein des Aargauer Volkes vom 8. März 2015 zu einem Gesamtpaket mit verschiedenen kleineren Sparmassnahmen.
Dieses Vorgehen ermögliche «dem Volk eine klare Willensbildung und Entscheidung pro einzelne Massnahme», hält der Regierungsrat fest. Bei einem Referendum könne das Volk über jede einzelne Massnahme abstimmen.
Mindestens 15 Primarschüler pro Klasse
Auf Antrag der Regierungsrates beschloss das Parlament Ende letzten Jahres nämlich auch Sparmassnahmen, die das Volk im März zuvor abgelehnt hatte. Eine Vorlage betrifft die Anhebung des Vermögensverzehrs für Rentnern und Rentnerinnen in Pflegeheimen.
Die Rentner sollen mehr als bisher von ihrem Vermögen brauchen, bis sie zur ihrer AHV auch Ergänzungsleistungen erhalten. Für alleinstehende Personen beträgt die Vermögensgrenze 37’500 Franken und für Ehepaare 60’000 Franken.
Die Massnahme soll dazu führen, dass die Kosten für die Ergänzungsleistungen sinken. Der Aargau folgt hier dem Beispiel anderer Kantone. Auch für IV-Bezüger soll der Vermögensverzehr angehoben werden.
Bei den weiteren Gesetzesänderungen geht es um die Abschaffung des Berufswahljahrs, um die Reorganisation der Schulaufsicht und um die Erhöhung der Mindestschülerzahl je Primarklasse von 12 auf 15 Schüler. Auch sollen die Beiträge an die kommunale Nutzungsplanung gestrichen werden. An den Mittelschulen soll beim Freifach Instrumentalunterricht eine Kostenbeteiligung eingeführt werden.
Nationalbank-Gewinne sollen ins «Sonderkässeli»
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) schüttet in diesem Jahr überraschend einen Milliardengewinn an den Bund und die Kantone aus. Der Aargau erhält 52 Millionen Franken. Diese Summe ist im Budget 2016 nicht eingerechnet.
Der Grosse Rat hatte das Budget im Dezember mit 101 zu 29 Stimmen gutgeheissen. Der Voranschlag weist bei Einnahmen und Ausgaben von je rund 5,2 Milliarden Franken einen Überschuss von knapp 50’000 Franken aus.
Der Regierungsrat schlägt nun vor, dass die Millionensumme der SNB in die sogenannte Ausgleichsreserve fliesst. Mit dem Geld aus diesem «Sonderkässeli» hat der Kanton in den vergangenen Jahren das Defizit in der Jahresrechnung ausgeglichen oder vermindert. Die 52 Millionen möchte der Regierungsrat für die drohenden Defizite in diesem und im kommenden Jahr einsetzen.