Aargauer Regierung ist gegen SP-Volksinitiative zur Kantonalbank

Der Aargauer Regierungsrat lehnt die von der SP eingereichte Volksinitiative „Für eine sichere Aargauer Kantonalbank“ ab. Er will nicht in der Kantonsverfassung verankern, dass die Bank in „vollständigem Eigentum“ des Kantons ist.

Der Aargauer Regierungsrat lehnt die von der SP eingereichte Volksinitiative „Für eine sichere Aargauer Kantonalbank“ ab. Er will nicht in der Kantonsverfassung verankern, dass die Bank in „vollständigem Eigentum“ des Kantons ist.

Das Begehren sei „unzweckmässig“, hält der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Botschaft ans Kantonsparlament fest. Dass der Kanton die Aargauische Kantonalbank (AKB) zu 100 Prozent besitzt, ist derzeit in einem Gesetz festgeschrieben.

Daran will der Regierungsrat nichts ändern und lehnt die Initiative daher ohne Gegenvorschlag ab. Ein Gesetz könne schneller geändert werden. „Die Dynamik im Bankensektor macht eine Anpassung des AKB-Gesetzes in regelmässigen Abständen notwendig“, heisst es in der Botschaft.

Eine zu starre Regelung gefährde eine im Sinne des kantonalen Unternehmens „allenfalls sinnvolle oder notwendige strategische Weiterentwicklung des Unternehmens unnötig und könnte möglicherweise auch den Wirtschaftsstandort Aargau insgesamt schwächen“.

Volk soll entscheiden können

Die strategische Weiterentwicklung der AKB müsse „zum Wohle des Unternehmens mit allen Varianten auch in Zukunft möglich sein“. Um die Eigentumsverhältnisse bei der AKB zu ändern, müsste das Gesetz angepasst werden.

Darüber würde der Grosse Rat und letztlich das Volk entscheiden. Das Anliegen der Initianten sei erfüllt, hält der Regierungsrat fest.

Die Sozialdemokraten wollen mit der Initiative „für eine sichere Aargauer Kantonalbank“ verhindern, dass die AKB aus „kurzfristigen finanz- und steuerpolitischen Überlegungen“ privatisiert wird.

Das Begehren war im Dezember 2010 mit 3457 gültigen Unterschriften bei der Aargauer Staatskanzlei eingereicht worden. Der Grosse Rat wird voraussichtlich im Januar über die Initiative beraten. Das letzte Wort wird auf alle Fälle das Volk haben.

In einer Stellungnahme bezeichnete die SP die Argumente des Regierungsrates gegen das Begehren als „nicht nachvollziehbar“. Die Partei äusserte die Vermutung, der Regierungsrat wolle nach wie vor Teile der Kantonalbank aus der Hand geben.

Der Regierungsrat sei nicht bereit, die AKB konsequent vor politischen Begehrlichkeiten auf einen schnellen Verkaufserlös zu schützen.

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