Der Aargauer Regierungsrat steht im Grundsatz hinter der Energiestrategie 2050 des Bundesrates. Die Ausrichtung auf eine Energieversorgung ohne Atomenergie werde jedoch strukturelle und finanzielle Konsequenzen haben.
Daher sei es wichtig, rasch Rechtssicherheit und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. So könnten Investitionen für die Energieversorgung getätigt werden. Eine sichere Stromversorgung sei für den Energiekanton von zentraler Bedeutung.
Der Aargau setzt sich in seiner Stellungnahme an den Bund auch dafür ein, dass der Energiemarkt verstärkt auf marktwirtschaftlichen Grundsätzen basiert. Unter anderem soll die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zeitlich begrenzt und degressiv ausgestaltet werden.
Der Regierungsrat spricht sich gegen die Förderung von Wärmekraftkopplungsanlagen durch eine kostendeckende Vergütung aus. Es liege an den Energieunternehmen, welche Kraftwerkstechnologie eingesetzt werde.
Gegen Kleinstkraftwerke
Der Regierungsrat ist auch dagegen, Kleinproduktionsanlagen wie kleine Windanlagen oder Kleinstwasserkraftwerke zu fördern. Diese leisteten keinen nennenswerten Beitrag zur Stromversorgung. Sie würden jedoch zu relativ grossen Eingriffen in Landschaft und Umwelt führen.
Die Energiestrategie des Bundesrates enthält laut Regierungsrat ehrgeizige Ziele für die Jahre 2035 und 2050. Der Regierungsrat stellt den Antrag, dass nur die Ziele bis 2035 ins Energiegesetz aufgenommen werden. Ziele bis 2050, also über eine Periode von fast 40 Jahre, haben in seinen Augen „sehr unverbindlichen Charakter und sind daher nicht gesetzeswürdig“.