Aargauer Regierung kämpft für Revision des Energiegesetzes

Nach der Atomkatastrophe in Japan hat der Aargauer Regierungsrat das kantonale Energiegesetz mit Blick auf die zweite Beratung im Parlament überarbeitet. Das Gesetz soll gemäss Regierungsrat eine Grundlage sein, „um den Aargau in eine nachhaltige Energiezukunft zu führen“.

Nach der Atomkatastrophe in Japan hat der Aargauer Regierungsrat das kantonale Energiegesetz mit Blick auf die zweite Beratung im Parlament überarbeitet. Das Gesetz soll gemäss Regierungsrat eine Grundlage sein, „um den Aargau in eine nachhaltige Energiezukunft zu führen“.

Die Strategie, Stossrichtung und die Schwerpunkte des vom Grossen Rat nach der ersten Beratung verabschiedeten Energiegesetzes seien „nach wie vor richtig und haben sogar an Wichtigkeit gewonnen“, heisst es in der am Freitag veröffentlichten Botschaft des Regierungsrates.

Im Januar, zwei Monate vor der Atomkatastrophe, hatte der Grosse Rat nach einer hitzigen Debatte das revidierte Energiegesetz gegen den Widerstand von SVP und SP gutgeheissen. Die SVP kritisierte das Gesetz als wirtschaftsfeindlich, die SP als zu wenig griffig.

Der Aargau brauche ein revidiertes Energiegesetz, bekräftigt der Regierungsrat in der Botschaft. Das Gesetz sei „nicht dirigistisch, sondern nehme Einfluss auf wichtige Entwicklungen wie die Energieeffzienz“.

Durch die Ausrichtung der Vorlage auf die Förderung der erneuerbaren Energie und die Erhöhung der Energieeffizienz profitierten der Wirtschaftsstandort Aargau genau so wie der Forschungsstandort Aargau.

Auch die Nutzung der erneuerbaren Energien und der Abwärme sollen gefördert werden. Der Regierungsrat will mit dem Gesetz die Umweltbelastung verringern und den Klimaschutz verbessern. Deshalb müsse die Abhängigkeit von einzelnen Energieträgern vermindert werden.

Regierung vermeidet Wort „Ausstieg“

Bereits im Juni hatte der Regierungsrat klar gemacht, er trage den vom Bundesrat und von den eidgenössischen Räten beschlossenen Ausstieg aus der Atomenergie mit. In der Standortbestimmung verzichtete der Regierungsrat jedoch auf das Wort „Ausstieg“.

Er sprach vielmehr davon, „dass die Stromversorgung der Schweiz ohne Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke“ sichergestellt werden muss“. Diese Feststellung steht auch in der Botschaft zur zweiten Beratung des Energiegesetzes.

Der Regierungsrat fordert vom Bund erneut einen Masterplan „Stromversorgung“. Der Plan soll Massnahmen aufzeigen, wie bis 2035 die Stromversorgung in der Schweiz sichergestellt werden kann.

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