Aargauer Regierung kritisiert hohen bürokratischen Aufwand

Der Kanton Aargau ist zwar mit dem Entwurf des Bundes zur Umsetzung der Raumplanungsgesetz-Revision einverstanden. Er kritisiert in seiner am Freitag veröffentlichten Vernehmlassungsantwort aber die neuen bürokratischen Instrumente, die der Bund einführen will.

Der Kanton Aargau ist zwar mit dem Entwurf des Bundes zur Umsetzung der Raumplanungsgesetz-Revision einverstanden. Er kritisiert in seiner am Freitag veröffentlichten Vernehmlassungsantwort aber die neuen bürokratischen Instrumente, die der Bund einführen will.

Es sei zwar nachvollziehbar, dass der Bund den Stand der Umsetzung des Raumplanungsgesetzes in den Kantonen mit neuen Instrumenten verfolgen wolle. Dennoch sei die Aargauer Regierung gegenüber solchen Massnahmen kritisch eingestellt.

Mit Rahmenvereinbarungen, Umsetzungsvereinbarungen, zusätzlichen Berichterstattungen und anderen Instrumenten drohe die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen künftig noch formalistischer zu werden, stellt die Regierung fest. Es sei aus Aargauer Sicht äusserst fragwürdig, ob sich daraus sowohl für den Bund als auch für die Kantone einen Nutzen ergebe.

Der Regierungsrat stellt in seiner Vernehmlassungsantwort aber auch fest, dass sich die Entwürfe für die Raumplanungsverordnung und den Leitfadens im Wesentlichen mit den Absichten und Interessen des Kantons Aargau decken.

Inkraftsetzung im Frühling 2014

Der Regierungsrat begrüsst auch die geplante Inkraftsetzung im Frühling 2014. Werde die Inkraftsetzung hinausgeschoben, bleibe die Rechtssicherheit in der Schwebe und es ergäben sich grosse Schwierigkeiten für die Gemeinden.

Grundsätzlichen Überarbeitungsbedarf ortet die Regierung bei den technischen Richtlinien. Sie meint, dass deutlicher formuliert werden soll, dass damit nicht die Bauzonen einzelner Gemeinden berechnet werden. Diese technischen Richtlinien legten einzig die kantonale Gesamtbeurteilung der Bauzonen fest.

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