Aargauer Regierung legt Daten für Advents-Sonntagsverkäufe fest

Im Aargau können in diesem Jahr am zweiten und dritten Adventssonntag bewilligungsfreie Verkäufe stattfinden. Das hat der Regierungsrat entschieden. Für die Sonntage vom 9. und 16. Dezember benötigen die Verkaufsläden keine Bewilligung zur Beschäftigung der Arbeitnehmenden.

Im Aargau können in diesem Jahr am zweiten und dritten Adventssonntag bewilligungsfreie Verkäufe stattfinden. Das hat der Regierungsrat entschieden. Für die Sonntage vom 9. und 16. Dezember benötigen die Verkaufsläden keine Bewilligung zur Beschäftigung der Arbeitnehmenden.

Für die Gemeinden Wettingen und Sins legte der Regierungsrat die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe als Sonderfall auf den 2. und 16. Dezember fest. Der Regierungsrat habe damit die traditionellen Verkaufsanlässe berücksichtigt, teilte die Staatskanzlei Aargau am Freitag mit.

Mit der Festlegung der Daten für das Advents-Shopping an zwei Sonntagen setzte der Regierungsrat erstmals das Einführungsgesetz zum eidgenössischen Arbeitsrecht um. Der Grosse Rat hatte im Juni das Gesetz gutgeheissen. Es wird am 1. September in Kraft treten.

Das Aargauer Volk hatte im Juni 2010 in einer Abstimmung vier bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe pro Jahr mit einer Nein-Mehrheit von 53,6 Prozent abgelehnt. Die Linksparteien und die Kirchen setzten sich gegen die Bürgerlichen durch.

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