Weil sich die Ärzte und die Krankenversicherer auch dieses Jahr nicht auf einen neuen Taxpunktwert für den ambulanten Bereich haben einigen können, hat die Aargauer Regierung diesen Wert nun selber festgelegt. Er erhöhte ihn von 0,89 Franken rückwirkend auf den 1. Januar auf 0,91 Franken.
Schon 2012 war es zu keiner Einigung gekommen. Daraufhin verlängerte die Regierung den bisherigen Vertrag um ein Jahr und forderte die Parteien auf, die Verhandlungen zu einem konkreten Ende zu führen. Leider ohne Erfolg, wie die Regierung am Freitag in einer Mitteilung bedauerte.
Der Aargauische Ärzteverband nimmt gemäss einem Communiqué mit Genugtuung vom Entscheid Kenntnis. Er zeigt sich erfreut, dass der Regierungsrat «der oberflächlichen und unverantwortlichen Argumentation der Krankenversicherer und des Preisüberwachers» eine Absage erteilt hat.
Die Aargauer Regierung setzte gleichzeitig einen neuen Taxpunktwert für selbstständige Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten neu fest. Der im Dezember 2000 vom Bundesrat letztmals festgesetzte Taxpunktwert von 0,97 Franken wurde rückwirkend per 1. Januar 2013 auf 1,04 Franken erhöht.
Der Bundesrat hatte Anfang Juni dieses Jahres entschieden, keinen nationalen Modelltaxpunktwert mehr festzulegen und den Entscheid den Kantonsregierungen zu überlassen.
Beide regierungsrätlichen Beschlüsse können im Laufe der nächsten 30 Tage mit Beschwerden angefochten werden. Rekursinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht