Der Aargauer Regierungsrat steht im Grundsatz hinter der vom Bund vorgeschlagenen Unternehmenssteuerreform III. Der Aargau will jedoch beim Ressourcenausgleich nicht schlechter gestellt werden. Auch soll der Bund einen Teil der Mindereinnahmen mittragen.
Mit der Unternehmenssteuerreform III sollen die kantonalen Steuerprivilegien für Holdings und andere Spezialgesellschaften abgeschafft werden. Die Schweiz gibt damit dem Druck der EU und der OECD nach.
Der Bund empfiehlt ein Bündel von Massnahmen, um die Abschaffung der Privilegien zu kompensieren, damit die Schweiz für Unternehmen attraktiv bleibt. Im Vordergrund steht die Einführung von sogenannten Lizenzboxen.
Der Aargauer Regierungsrat befürwortet solche Lizenzboxen. Damit sollen Einkünfte aus Immaterialgütern wie beispielsweise Lizenzen zu einem tieferen Steuersatz besteuert werden als die übrigen Einkünfte.
Der Kanton will allerdings, dass diese Lösung auch bei der direkten Bundessteuer zum Tragen kommt. Das Bundesrecht solle klare Vorgaben enthalten, um eine rechtsgleiche Praxis in den Kantonen sowie eine dämpfende Wirkung auf den Steuerwettbewerb zu erreichen.
Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen
Die Regierung fordert weiter, dass die Spielregeln des Ressourcenausgleichs bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) nicht geändert werden.
Das bisherige System solle weitergeführt werden, indem nicht alle Gewinne, sondern nur die privilegiert besteuerten Boxengewinne mit einem reduzierten Faktor berücksichtigt würden. Sonst würden tendenziell diejenigen Kantone profitieren, die bisher ihre Gewinnsteuersätze gegen unten ausgereizt hätten.
Bund soll Mindereinnahmen mittragen
Der Regierungsrat fordert in seiner Stellungnahme, dass der Bund einen Teil der Mindereinnahmen übernimmt. Erhöhe der Bund als Ausgleichsmassnahme den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer, solle dies auf den Anteilen der natürlichen und juristischen Personen erfolgen.
Eine Beschränkung auf eine Erhöhung des Anteils der juristischen Personen würde Kantone mit überdurchschnittlich vielen Unternehmen bevorzugen, hält der Regierungsrat fest. Es dürfe nicht sein, dass diese Kantone durch eine auf sie ausgerichtete Erhöhung des Bundessteueranteils bevorteilt würden.