Der wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung verurteilte Gemeindeammann von Wohlen AG, Walter Dubler, wird seines Amts enthoben. Das hat der Aargauer Regierungsrat entschieden. Der parteilose Dubler ist bereits seit mehr als einem Jahr vom Amt suspendiert.
Es gebe kein Vertrauen mehr, sagte Frau Landamman Susanne Hochuli (Grüne) am Freitag vor den Medien in Aarau. Eine Rückkehr von Dubler würde das ordnungsgemässe Funktionieren des Gemeinderats und der Gemeinde gefährden.
Daher werde Dubler per 1. März 2017 disziplinarisch entlassen, sagte Hochuli. Der Regierungsrat entzog einer möglichen Beschwerde des parteilosen Kommunalpolitikers an das kantonale Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung. Die Gemeindeexekutive von Wohlen hatte sich gegen eine Rückkehr von Dubler ins Amt ausgesprochen.
Die administrative Untersuchung des Regierungsrats habe gezeigt, dass der 61-jährige Dubler als Gemeindeammann «mehrfach Pflichtverletzungen» begangen habe, führte Hochuli aus. Mit seinem Verhalten habe er gegen die Herausgabepflicht sowie gegen die Ausstands- und Zuständigkeitsregeln verstossen.
Obergericht stellte Betrug fest
Im September hatte das Aargauer Obergericht das Urteil des Bezirksgerichts Zurzach gegen Dubler bestätigt und sogar verschärft. Das Obergericht wies die Berufung von Dubler, der sich in Wohlen während Jahren wie ein «Dorfkönig» aufführte, vollumfänglich ab. Dubler war seit 1998 Gemeindeammann.
Die zweite Instanz hiess die Berufung der Staatsanwaltschaft gut. Sie verurteilte den Präsidenten der Freiämter Metropole Wohlen zusätzlich wegen Betrugs im Zusammenhang mit nicht abgelieferten Sitzungsgeldern aus weiteren Tätigkeiten. In diesem Punkt war Dubler in erster Instanz freigesprochen worden.
Deshalb verschärfte das Obergericht die ursprünglich ausgesprochene Geldstrafe. Dubler wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 220 Tagessätzen zu 300 Franken verurteilt. Zusätzlich zu diesen 66’000 Franken kommt eine Verbindungsbusse von 6000 Franken dazu.
Der Prozess am Obergericht fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Fall ist noch am Bundesgericht hängig. Dubler hatte bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht im März einen Schwächeanfall erlitten.
Sitzungsgelder in eigene Tasche gesteckt
Der Gemeindeammann hatte nur einen Teil der Sitzungsgelder, die er als Präsident eines Regionalplanungsverbandes bekam, in die Kasse von Wohlen abgeliefert. Zudem liess Dubler ohne Gemeinderatsbeschluss zu seinen Gunsten rund 4000 Franken zu viel in die Pensionskasse einzahlen.
Das Gemeindeparlament hatte Dubler gegen dessen Willen per 1. Januar 2014 den Jahresbruttolohn um 28’405 Franken auf 188’770 Franken gekürzt. Der Gemeindeammann konnte sich mit der Lohnsenkung nicht abfinden.
Noch zwei Monate Lohn
Nun erhält Dubler, der bereits seit November 2015 vom Amt suspendiert ist, noch bis Ende Februar 2017 seinen Lohn. Diese Übergangsfrist werde aus Gründen der Verhältnismässigkeit gewährt, sagte Marcel Bolz, Leiter Rechtsdienst des Regierungsrats.
Im Herbst 2017 finden im Aargau Gemeindewahlen für die neue Amtszeit ab 2018 statt. Dubler kann sich erneut zur Wahl stellen. «Ich glaube noch immer an die Vernunft der Menschen», sagte Frau Landammann Hochuli dazu.
Wohlen mit knapp 16’000 Einwohnenden will sich eine neue Gemeindeordnung geben. Der Gemeinderat soll nur noch fünf statt wie derzeit sieben Mitglieder zählen. Auch soll die strategische und die operative Führung der Gemeinde strikt getrennt werden.
Absetzung als Ausnahmefall
In der Schweiz kommt es sehr selten vor, dass ein vom Volk gewähltes Mitglied einer Kommunalbehörde in die Wüste geschickt wird. Das Verwaltungsgericht des Kantons Jura setzte im August 2012 ein Mitglied des Gemeinde Haute-Ajoie ab. Es gab Streit in der Exekutive, und der Mann leistete sich wiederholt Amtspflichtverletzungen.
In Opfikon ZH wurde 2010 der Präsident des Gemeinderats (Parlament) abgesetzt, weil er sich in einer Rede zum Nationalfeiertag rassistisch geäusserte hatte. In Othmarsingen AG wurde ein vom Regierungsrat suspendierter Gemeinderat letztlich abgewählt.