Die Aargauer Regierung steht der so genannten Fracking-Methode zur Gewinnung von Schiefergasvorkommen in wasserführenden Gesteinsschichten kritisch gegenüber. Generell verbieten will sie die Fracking-Methode mit Blick auf umweltfreundlichere Techniken aber nicht.
Sie sei der Meinung, dass Fracking zur Gewinnung nicht-konventioneller Gasvorkommen nach dem heutigem technischen Stand nicht zugelassen werden soll, wenn wasserführende geologische Schichten betroffen sein könnten. Dies schreibt die Aargauer Regierung in ihrer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation der SP-Fraktion.
Andererseits, so gibt die Regierung zu bedenken, verlaufe auf dem Gebiet des Frackings zurzeit eine lebhafte technische Entwicklung, insbesondere was den Einsatz von chemischen Zusatzstoffen betreffe. Es bleibe abzuwarten, ob sich solche Techniken durchsetzten.
Wenn die Gesuchsunterlagen für eine Probebohrung Hinweise auf gefährliche Folgen für die Umwelt aufzeigten, werde sich die Aargauer Regierung dagegen wehren, heisst es in der Antwort weiter. Vor jedem geplanten Fracking-Prozess sollten deshalb die kritischen geologischen und hydrologischen Kriterien genaustens untersucht werden.
Die Aargauer Regierung hatte Mitte März 2012 der Schweizerischen Erdöl AG (SEAG) eine Bewilligung für Vorabklärungen auf dem Kantonsgebiet für eine Dauer von fünf Jahren erteilt. Eine erste Probebohrung im Kanton Aargau ist frühestens 2015 geplant, ohne dass bisher ein Standort bekannt ist.
Für die Suche nach Schiefergas in Form einer Probebohrung muss das kantonale Baudepartement eine Bewilligung erteilen. Zudem ist eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung der kantonalen Abteilung für Umwelt notwendig.