Aargauer Regierung und Parlament liegen sich in den Haaren

Bei der Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung dauert das Seilziehen zwischen dem Kanton Aargau und dem Grossen Rat an. Der Kanton soll die Hälfte der Restkosten von rund 34 Millionen Franken bezahlen. Das hat die zuständige Parlamentskommission am Mittwoch gefordert.

Bei der Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung dauert das Seilziehen zwischen dem Kanton Aargau und dem Grossen Rat an. Der Kanton soll die Hälfte der Restkosten von rund 34 Millionen Franken bezahlen. Das hat die zuständige Parlamentskommission am Mittwoch gefordert.

Der Regierungsrat will lediglich 20 Prozent oder 13,5 Millionen Franken pro Jahr übernehmen. Damit halten der Regierungsrat und die Kommission Gesundheit und Sozialwesen (GSW) mit Blick auf die zweite Beratung im Parlament an ihren Positionen fest.

Der Grosse Rat hatte im Juni gegen den Willen des Regierungsrates beschlossen, dass sich der Kanton und die Gemeinden die Restkosten je hälftig teilen. Es geht um 20 Millionen Franken, die der Kanton zusätzlich übernehmen soll.

Die Gemeinden könnten eine weitere finanzielle Belastungen nicht mehr verkraften, heisst es bei der GSW. Auch der Kanton werde vom volkswirtschaftlichen Nutzen der Kinderkrippen und Mittagsbetreuung profitieren.

Finanzpolitische Argumente

Der Regierungsrat argumentiert dagegen mit finanzpolitischen Überlegungen. Die Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden müsse gesamthaft betrachtet werden. Einzelne Aufgaben dürften nicht isoliert geregelt werden.

Der Kanton rechnet mit Gesamtaufwendungen für die Angebote bei der familienergänzenden Kinderbetreuung in allen Gemeinden mit 113 Millionen Franken pro Jahr. Das Parlament will, dass die Eltern rund 45 Millionen Franken bezahlen, der Kanton und die Gemeinden je 34 Millionen Franken.

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