Aargauer Regierung unterschätzte Reaktionen zum „Fall Bettwil“

Im Streit um die vom Bund geplante Asylunterkunft in der Militäranlage in Bettwil AG hat die Aargauer Regierung Versäumnisse eingeräumt. Man anerkenne, die Reaktionen auf die Pläne für die befristete Asylunterkunft im 560-Seelen-Dorf unterschätzt zu haben.

Die Bewohner Bettwils reagierten mit Protest auf den Entscheid zur Asylunterkunft (Archiv) (Bild: sda)

Im Streit um die vom Bund geplante Asylunterkunft in der Militäranlage in Bettwil AG hat die Aargauer Regierung Versäumnisse eingeräumt. Man anerkenne, die Reaktionen auf die Pläne für die befristete Asylunterkunft im 560-Seelen-Dorf unterschätzt zu haben.

Mit einer vorgängigen Klärung der Baurechtsfragen hätten die zum Teil sehr emotional geführten Diskussionen verringert werden können. Das hält der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zu einem Vorstoss der SVP-Fraktion im Kantonsparlament fest.

Die Diskussionen hätten gezeigt, dass die Bereitschaft, die Verbundaufgabe der Unterbringung von Asylsuchenden gemeinsam und solidarisch zu erfüllen, kleiner sei als in den früheren Jahren.

Nach Stand der Dinge sei fraglich, ob in der Militäranlage in Bettwil je eine befristete Asylunterkunft eingerichtet werde. Ein formelles Gesuch des Bundes liegt gemäss Regierungsrat bis heute nicht vor.

Baurecht setzt Hürden

Im November wollte das Bundesamt für Migration (BFM) die Anlage als befristete Unterkunft für 100 bis 140 Asylbewerber nutzen. Später reduzierte der Bund die Zahl der Plätze auf 80 bis 100. Die Pläne lösten in der Gemeinde massiven und gehässigen Protest aus.

Im Januar kam der Rechtsdienst der Kantonsregierung zum Schluss, dass der Bund die etwas ausserhalb der Gemeinde gelegene Anlage aus rechtlichen Gründen nicht als Asylunterkunft nutzen kann.

Es fehlten die gesetzlichen Voraussetzungen, um die für eine zivile Umnutzung notwendige Bewilligung erteilen zu können. Der Bund prüft weiterhin, ob in der Militäranlage eine Unterkunft für 20 bis 40 Asylbewerber eingerichtet werden soll.

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