Fahrer von Elektrovelos müssen Helm tragen

Wer ein schnelles Elektrovelo fährt, muss ab Anfang Juli zumindest einen Velohelm tragen. Nur E-Bikes mit einem schwachen Motor dürfen ohne Helm gefahren werden. Dies hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Er reagiert damit auf die zunehmende Verbreitung von E-Bikes, die fast so schnell wie Mofas fahren.

Künftig ist der Helm Pflicht: Testfahrer auf Elektrovelos (Archiv) (Bild: sda)

Wer ein schnelles Elektrovelo fährt, muss ab Anfang Juli zumindest einen Velohelm tragen. Nur E-Bikes mit einem schwachen Motor dürfen ohne Helm gefahren werden. Dies hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Er reagiert damit auf die zunehmende Verbreitung von E-Bikes, die fast so schnell wie Mofas fahren.

Betroffen sind E-Bikes mit einer Motorleistung von 500 bis 1000 Watt. Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Gruppen von Motorfahrrädern. Beide müssen schon heute mit einem Mofa-Nummernschild ausgestattet sein.

Falls mit einem solchen Elektrovelo ohne Tretunterstützung, das heisst allein mit dem Motor, 20 km/h nicht erreicht wird aber mit Tretunterstützung 25 km/h überschritten wird, braucht es künftig einen geprüften Velohelm. Falls allein mit dem Motor 20 km/h erreicht werden, braucht es wie heute einen Mofa-Helm.

Kinderanhänger auch für schnelle E-Bikes

Keine Helmpflicht gibt es nach wie vor für leichte Motorfahrräder. Gemäss den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) gelten als solche neu E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt.

Für diese Kategorie galt bisher eine Höchstleistung von 250 Watt. Ohne Pedalbetätigung dürfen solche Velos höchstens 20 km/h erreichen. Sie brauchen wie normale Velos keine Zulassung und kein Kontrollschild.

Weiter beschloss der Bundesrat, dass künftig auch schnelle E-Bikes mit einem Kinderanhänger unterwegs sein dürfen.

Nebst diesen Neuregelungen für Elektrovelos beschloss der Bundesrat eine Reihe weiterer Verordnungsanpassungen. So sollen künftig neu zugelassene Personenwagen mit zusätzlichen Warn- und Fahrassistenzsystemen ausgerüstet werden, etwa ABS- und Notbrems-Assistenzsystemen oder Spurhaltewarnsystemen. Diese Neuerungen werden gestaffelt und mit der EU abgestimmt bis 2014 eingeführt.

Höhere Ansprüche an fixe Kindersitze

In Fahrzeugen fest eingebaute spezielle Kindersitze müssen neu ein gleichwertiges Schutzniveau bieten, wie die als Zubehör gekauften Kindersitze. Zurzeit sind für die fest eingebauten Kindersitze lediglich Beckengurten vorgeschrieben. Die neue Regelung gilt für Fahrzeuge, die ab August 2012 erstmals zugelassen oder entsprechend umgebaut wurden.

Ab 1. Oktober müssen Personen-, Last- und Lieferwagen sowie Busse analog zu EU-Vorschriften mit Tagfahrlichtern ausgerüstet werden.

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