Aargauer Regierung verzichtet vorerst auf Patientenbeteiligung

Wer sich im Aargau zu Hause von der Spitalexternen Krankenpflege (Spitex) betreuen lässt, muss im neuen Jahr vorerst keine Patientenbeteiligung zahlen. Dies hat der Regierungsrat in einer Übergangsverordnung über die Neuordnung der Pflegefinanzierung beschlossen.

Wer sich im Aargau zu Hause von der Spitalexternen Krankenpflege (Spitex) betreuen lässt, muss im neuen Jahr vorerst keine Patientenbeteiligung zahlen. Dies hat der Regierungsrat in einer Übergangsverordnung über die Neuordnung der Pflegefinanzierung beschlossen.

Die für die Pflege geltende Regelung für das Jahr 2011 werde im Jahr 2012 „einstweilen“ fortgeführt, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Montag mit. Patienten der Spitex müssen bereits heute keine Beteiligung bezahlen.

Dies obwohl der Grosse Rat im Juni in zweiter Beratung eine Patientenbeteiligung von 20 Prozent beschlossen hatte. Hintergrund des Entscheids der Regierung ist ein Referendum sowie eine Volksinitiative der SP.

Ein politisch neutrales Komitee hat ein Referendum zu Stande gebracht. Das Pflegegesetz kann deshalb nicht wie geplant per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden. Das Aargauer Stimmvolk soll im kommenden Jahr über das Referendum entscheiden.

Einen anderen Weg hat die SP beschritten. Anstatt eines Referendums hat sie eine Volksinitiative lanciert, die den Wegfall der Patientenbeteiligung fordert. Die Partei hat bis im November 2012 Zeit, die 3000 notwendigen Unterschriften zu sammeln.

Regierungsrat ursprünglich gegen Beteiligung

Der Regierungsrat hatte ursprünglich keine Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten einführen wollen. Damit sollte erreicht werden, dass die Pflegebedürftigen möglichst lange zu Hause bleiben. Dies führt gemäss Regierungsrat zu tieferen Kosten als ein Aufenthalt im Pflegeheim.

Nachdem die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rats im November 2011 bei der ersten Beratung des Pflegegesetzes jedoch eine Kostenbeteiligung von 20 Prozent beschlossen hatte, schwenkte der Regierungsrat um und schlug ebenfalls 20 Prozent vor.

Anderseits beantragte die zuständige vorberatende Grossratskommission als Kompromiss eine Beteiligung von 10 Prozent. Der als Kompromiss bezeichnete Vorschlag fand im Parlament jedoch keine Mehrheit.

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