Aargauer Regierung will 15 Meter Freiraum entlang grosser Flüsse

Um die Vorgaben des Bundes zum Gewässerschutz zu erfüllen, will der Aargauer Regierungsrat entlang der Flüsse Aare, Reuss und Limmat die Uferbreite um drei Meter auf 15 Meter vergrössern. Bei kleinen Gewässern soll der Streifen sechs Meter und bei Seen 15 Meter betragen.

Um die Vorgaben des Bundes zum Gewässerschutz zu erfüllen, will der Aargauer Regierungsrat entlang der Flüsse Aare, Reuss und Limmat die Uferbreite um drei Meter auf 15 Meter vergrössern. Bei kleinen Gewässern soll der Streifen sechs Meter und bei Seen 15 Meter betragen.

Das kantonale Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen soll entsprechend revidiert werden. Der Regierungsrat stellte die entsprechende Vorlage dem Grossen Rat am Freitag zu.

Der Bund verpflichtet die Kantone, entlang der oberirdischen Gewässer Freiräume auszuscheiden. Der Bund setzt den Kantonen eine Frist bis Ende 2018.

Bis die Vorgaben umgesetzt sind, gelten Übergangsbestimmungen des Bundes. Diese schränken das Bauen auf sehr breiten Uferstreifen stark ein.

Gewässerraumkarte

Der Regierungsrat will bei den meisten Aargauer Gewässern die Breite der Uferstreifen im Baugesetz verankern. Die Streifen sollen für kleine Gewässer 6 Meter und für grosse Gewässer wie Aare, Reuss und Limmat 15 Meter betragen.

Bei diesen Flüssen gilt derzeit ein Gewässerabstand von 12 Metern für Bauten und Anlagen. Bei Seen und grösseren stehenden Gewässern soll der Mindestabstand künftig 15 Meter betragen. Mit dieser Bestimmung im Baugesetz könnten rund 80 Prozent der Fälle geregelt werden, heisst es in der Botschaft.

Für die übrigen Fliessgewässer will der Regierungsrat eine so genannte Gewässerraumkarte erstellen. Diese Karte soll für die Behörden verbindlich sein.

Verwaltungsgericht rüffelte Kanton

Der Aargau tut sich schwer, die Vorgaben des Bundes beim Gewässerschutz umzusetzen. Das kantonale Verwaltungsgericht hatte 2010 auf Antrag von Umweltverbänden und des Fischereiverbandes vier Bestimmungen der Vollzugsverordnung des Regierungsrates aufgehoben. Deshalb musste der Regierungsrat über die Bücher.

Zudem beschloss der Grosse Rat im Juli 2013 eine Standesinitiative. In der Eingabe an die eidgenössischen Räte fordert das Parlament, dass das Gewässerschutzgesetz gelockert wird, um eine «massvolle» Umsetzung zu ermöglichen.

Insgesamt neun Kantone verlangen mit Standesinitiativen, bei der Ausscheidung des Gewässerraums die Interessen der Landwirtschaft oder der Siedlungsentwicklung stärker zu gewichten oder ihnen mehr Spielraum bei der Umsetzung einzuräumen. Eine Kommission des Ständerates beschloss, die Eingaben abzulehnen.

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