Im Kanton Aargau sollen mehr Plätze für die Untersuchungshaft und kurze Freiheitsstrafen geschaffen werden. Der Regierungsrat will für 25,2 Millionen Franken das Zentralgefängnis in Lenzburg um 60 Plätze erweitern.
Für weitere 3,4 Millionen Franken sollen die 27 Übergangshaftplätze in den Bezirksgefängnissen und im Zentralgefängnis vorläufig bis Ende 2019 weiterbetrieben werden.
Die Auslastung der Haftplätze für Untersuchungshaft und kurze Freiheitsstrafen in den acht Bezirksgefängnissen und im Zentralgefängnis Lenzburg steige seit 2008 stetig, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Seit Ende 2012 seien die Zellen überbelegt.
Gründe dafür sind gemäss Regierungsrat unter anderem die Kriminaltouristen sowie der Anstieg der Ersatzfreiheitsstrafen für nicht bezahlte Bussen und Geldstrafen.
Zur Entschärfung des Engpasses bei den Haftplätzen soll die Kapazität des Zentralgefängnisses in Lenzburg mit einem Erweiterungsbau um 60 Plätze erhöht werden. An die Gesamtkosten von 25,2 Millionen Franken wird der Bund 5,5 Millionen Franken beisteuern. Läuft alles nach Zeitplan, soll der Erweiterungsbau im Frühling 2017 in Betrieb gehen.
Nach Abzug der 21 Plätze in den zu schliessenden Bezirksgefängnissen Bremgarten und Bad Zurzach wird durch die Erweiterung des Zentralgefängnisses die Gesamtkapazität der Bezirksgefängnisse und des Zentralgefängnisses um 39 Plätze erhöht.
Verlängerung der Übergangshaftplätze
Wegen der Aktion «Crime Stop» waren in den Bezirksgefängnissen 27 zusätzliche Haftplätze durch Mehrfachbelegungen von bestehenden Zellen geschaffen worden. Der Grosse Rat bewilligte das notwendige Geld bis Mitte 2016. Der Regierungsrat beantragt dem Parlament für die Verlängerung bis vorläufig Ende 2019 einen Zusatzkredit von 3,4 Millionen Franken.
Als weitere Massnahme wird das Bezirksgefängnis Laufenburg mit 13 Haftplätzen ebenfalls vorläufig bis Ende 2019 weiterbetrieben. Dafür ist kein Kredit erforderlich.
Geld für noch mehr Haftplätze fehlt
Mit dem Erweiterungsbau zum Zentralgefängnis, der Verlängerung der Übergangshaftplätze und dem Weiterbetrieb des Bezirksgefängnisses Laufenburg wird «nur der dringendste Bedarf gedeckt», wie der Regierungsrat festhält.
Aus betrieblicher Sicht sollte die durchschnittliche Belegung der Bezirksgefängnisse und des Zentralgefängnisses nicht über 85 Prozent liegen. Damit wäre stets eine ausreichende Zahl von Plätzen für Verhaftungen vorhanden.
Für die Reduktion der Belegung auf diesen Zielwert wären gemäss Regierungsrat jedoch weitere 34 Haftplätze erforderlich. Aus finanziellen Gründen müsse vorläufig auf diese verzichtet werden.