Im Kanton Aargau sollen Ärzte und Ärztinnen weiterhin keine Medikamente abgeben dürfen. Die Aargauer Regierung lehnt zwei Volksinitiativen zu diesem Thema ab, ohne ihnen bei der Volksabstimmung vom 22. September 2013 einen Gegenvorschlag entgegenzusetzen.
Dies geht aus der am Freitag zugestellten Botschaft an den Grossen Rat hervor. Der Status quo bei der Medikamentenabgabe stelle grundsätzlich ein System dar, das sowohl in Bezug auf die Versorgungssicherheit, als auch mit Blick auf die Qualität der Leistungserbringung funktioniere, meint die Regierung.
Die Ärzte möchten mit ihrer Initiative „Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe“ erreichen, dass sie Medikamente künftig selber abgeben können. Die Apotheker demgegenüber wollen mit der Initiative „Miteinander statt Gegeneinander“ das bisherige Abgabeverbot in der Kantonsverfassung verankern.
Den Kantonen steht es grundsätzlich frei, ob sie auf ihrem Gebiet die so genannte Selbstdispensation teilweise oder vollumfänglich zulassen wollen. Im Kanton Aargau gilt aktuell ein Selbstdispensations-Verbot.
Das Verbot ist allerdings mit einem Erlaubnisvorbehalt gekoppelt. Ärztinnen und Ärzte erhalten eine Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke, „wenn die rasche und für jedermann mögliche Versorgung mit Arzneimitteln nicht durch eine öffentliche Apotheke einer nahe gelegenen Ortschaft gewährleistet ist“.