Aargauer Regierung will berufliche Vorsorge neu regeln

Der Aargauer Regierungsrat will sicherstellen, dass die Staatsangestellten und Lehrpersonen eine Altersrente von 60 Prozent des letzten versicherten Lohnes erhalten. Daher sollen unter anderem die Beiträge für die berufliche Vorsorge angepasst werden.

Der Aargauer Regierungsrat will sicherstellen, dass die Staatsangestellten und Lehrpersonen eine Altersrente von 60 Prozent des letzten versicherten Lohnes erhalten. Daher sollen unter anderem die Beiträge für die berufliche Vorsorge angepasst werden.

Ohne eine Änderung des Dekretes über die Aargauische Pensionskasse werde das Leistungsziel von derzeit 65 Prozent des versicherten Lohns für die Staatsangestellten und die Lehrpersonen künftig nur noch 56,5 Prozent betragen. Das schreibt der Regierungsrat in der am Donnerstag veröffentlichten Botschaft.

Damit würden die Renten künftig um bis zu 13 Prozent tiefer ausfallen. Die Aargauische Pensionskasse (APK) senkt per 1. Januar 2014 den Umwandlungssatz für neue Renten von heute 6,8 Prozent auf 5,9 Prozent. Damit werden gemäss APK die längere Lebenserwartung und die tieferen Renditen der Anlagen berücksichtigt.

Der Regierungsrat will die Finanzierung APK nun stärken. Es gehe darum, den Mitarbeitenden auch in Zukunft eine gute berufliche Vorsorge zu sichern. Angestrebt wird gemäss Regierungsrat eine Rente in der Höhe von 60 Prozent des versicherten Lohns.

Die vom Regierungsrat dem Parlament präsentierte Revision des Dekrets umfasst vier Massnahmen. So soll die APK den Beitrag zur Versicherung der Risiken Tod und Invalidität von 3,7 Prozent auf 2,7 Prozent des versicherten Lohns sinken.

Mehrkosten von 4,6 Millionen Franken für Kanton

Die Leistungen bleiben dabei unverändert, wie es in der Botschaft heisst. Es könne ein bereits erhobenes Beitragsprozent neu für das Sparen verwendet werden. Diese Änderung sei sowohl für die Versicherten als auch für den Kanton als Arbeitgeber kostenneutral.

Weiter sollen die Sparbeiträge aller Versicherten um 0,5 Prozent erhöht werden. Davon soll der Kanton einen Anteil von 0,3 Prozent übernehmen, die Versicherten 0,2 Prozent.

Zudem schlägt der Regierungsrat vor, dass die Versicherten bereits ab dem Alter von 20 Jahren statt wie derzeit ab dem 25. Altersjahr Sparbeiträge leisten.

Der Regierungsrat rechnet damit, dass diese Anpassungen die Staatskasse pro Jahr rund 4,64 Millionen Franken kosten werden.

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