Die Aargauer Regierung will die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie den Finanzausgleich unter den Gemeinden auf neue Beine stellen. Verbundaufgaben sollen entflochten werden. Der Kanton will Mehrlasten von 75 Millionen Franken pro Jahr tragen.
Wegen der Verschiebung der Lasten möchte der Regierungsrat die Kantonssteuern um 5 Prozent erhöhen, die Gemeinden sollen ihren Steuerfuss um den gleichen Wert senken. Regierungsrat Urs Hofmann (SP) stellte am Freitag in Aarau die Reform vor.
Der neue Finanzausgleich sei transparenter, bilde die Lasten der Gemeinden genauer ab und mache das System besser steuerbar, sagte Hofmann. Finanzstarke Gemeinden würden moderat mehrbelastet. Die Reform wurde in enger Zusammenarbeit mit den paritätisch zusammengesetzten Begleitgremien von Kanton und Gemeinden entwickelt.
Lasten- und Ressourcenausgleich werden getrennt
Der Finanzausgleich unter den Gemeinden soll neu geregelt werden. Gemäss Regierungsrat beruht er künftig auf der vollständigen Trennung von Ressourcen- und Lastenausgleich.
So sollen Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft Beiträge aus dem Steuerkraftausgleich erhalten. Finanzstarke Gemeinden sollen diesen Ausgleich finanzieren.
Gemeinden mit besonders tiefer Finanzkraft erhalten gemäss Vorschlag des Regierungsrates zusätzlich Mindestausstattungsbeiträge. Diese Beiträge sollen den Gemeinden ein minimales Ressourcenniveau garantieren. Finanziert werden die Beiträge durch den Kanton aus Mitteln der Steuerzuschläge für den Finanzausgleich.
Ausgleich zwischen den Gemeinden
Einen Ausgleich schlägt der Regierungsrat bei den Soziallasten vor. Gemeinden mit einem überdurchschnittlichen Anteil an Sozialhilfeempfängern sollen Beiträge aus dem Soziallastenausgleich erhalten, Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Quote sollen Abgaben leisten.
Zudem sollen jene Gemeinden Geld aus dem Bildungsausgleich erhalten, die einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Volksschülern aufweisen. Anderseits sollen Gemeinden mit einem unterdurchschnittlichen Schüleranteil in den Ausgleich einzahlen.
Gemeinden mit einem hohen Anteil an Nicht-Siedlungsfläche und/oder einer tiefen Einwohnerzahl erhalten Beiträge aus dem räumlich-strukturellen Lastenausgleich.
Alle Gemeinden sollen hohe Sozialkosten mittragen
Der Regierungsrat will gleichzeitig mehrere Verbundaufgaben entflechten, die der Kanton und die Gemeinden derzeit im Verbund erfüllen. Die Gemeinden sollen die materielle Sozialhilfe vollständig finanzieren. Das bringt den Gemeinden Mehrkosten von rund 28 Millionen Franken.
Die Kosten der materiellen Sozialhilfe, die pro Fall höher als 40’000 Franken sind, sollen von allen Gemeinden zusammen finanziert werden. Die Verteilung dieser Kosten soll sich auf die Zahl der Einwohner stützen.
Der Kanton will mehrere Aufgaben vollständig übernehmen und finanzieren. Das sind der Öffentliche Verkehr (Mehrkosten für den Kanton: 60 Millionen Franken), die Massnahmen gegen häusliche Gewalt sowie der Unterhalt der Kantonsstrassen auf Innerortsstrecken. Dafür sollen Bussenerträge aus Strafbefehlen, die auf eine Anzeige einer kommunalen Behörde zurückgehen, ganz die Kantonskasse fliessen. Es geht um 1,4 Millionen Franken.
Der Kanton will zudem den Zuschlag auf den Gemeindebeiträgen an den Personalaufwand der Volksschulen streichen. Der Zuschlag war als Übergangslösung zur Spitalfinanzierung eingeführt worden. Die Gemeinden werden mit der Streichung um 42 Millionen Franken entlastet.
Mehrbelastungen sollen abgefedert werden
Die Reform wird unterschiedliche Auswirkungen auf die Gemeinden haben. Rund die Hälfte der Aargauerinnen und Aargauer lebe in Gemeinden, deren Finanzsituation durch die Neuordnung wenig verändert werde, heisst es in der Botschaft.
30 Prozent lebten in Gemeinden, die im Vergleich zu heute entlastet würden. 20 Prozent der Einwohner wohnten in Gemeinden, die mehr belastet würden – aber nur 3 Prozent lebten in Gemeinden, die im Umfang von mehr als 9 Steuerprozenten belastet würden.
Alle Gemeinden, die im Vergleich zur heutigen Situation um mehr als 2 Steuerfussprozente zusätzlich belastet würden, sollen während vier Jahren Übergangsbeiträge erhalten. Der Regierungsrat möchte auf diese Weise Mehrbelastungen abfedern.