Aargauer Regierung will keine kantonale Hundekurs-Pflicht

Der Aargauer Regierungsrat will die obligatorischen Hundekurse ersatzlos aus dem kantonalen Hundegesetz (HuG) streichen. Nachdem auf Bundesebene die Pflicht zu Hundekursen aufgehoben worden sei, drängten sich im Kanton keine neuen Ausbildungsvorschriften auf.

Der Aargauer Regierungsrat will die obligatorischen Hundekurse ersatzlos aus dem kantonalen Hundegesetz (HuG) streichen. Nachdem auf Bundesebene die Pflicht zu Hundekursen aufgehoben worden sei, drängten sich im Kanton keine neuen Ausbildungsvorschriften auf.

Das Angebot an Erziehungskursen für Hunde im Kanton sei ausreichend, teilte der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion aus den Reihen der SVP mit.

Jedermann könne auf freiwilliger Ebene jederzeit Erziehungskurse und Ausbildungen mit Hunden absolvieren. Der Regierungsrat erklärt sich bereit, die entsprechende Motion von SVP-Grossrätin Marlise Spörri entgegenzunehmen.

Der Bund schaffte per Ende 2016 die Hundekurspflicht ab. Das Obligatorium galt seit dem Jahr 2008. Kantone können weiterhin Hundekurse vorschreiben.

Gelegentliche Revision des Gesetzes

Der Aargauer Regierungsrat will das Hundegesetz wegen der Abschaffung der Hundekurspflicht nicht extra ändern. Die Änderung hätte lediglich redaktionellen Charakter.

Wegen des Grundsatzes, dass Bundesrecht kantonales Recht breche, sei bereits heute sichergestellt, dass Hundehaltende keinen Sachkundenachweis mehr vorlegen müssten.

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